Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V ist Teil der Interessengemeinschaft Landeskulturverbände Sachsen (IG LKV). Die IG LKV wurde im Jahr 2002 gegründet, um über verbands- und spartenübergreifende Belange zu beraten und für gemeinsame kulturpolitische Interessen gegenüber Politik und Verwaltung einzutreten. Als loser Zusammenschluss vertritt sie die Grundsatzinteressen der sächsischen Kunst- und Kulturszene nach außen. Die IG LKV vertritt 1600 Einzelkünstler:innen und 2500 Mitgliedseinrichtungen, -verbände und -institutionen.

Im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl hat die IG LKV für die sächsische Kulturszene Wahlprüfsteine an alle politische Parteien gesendet, um ihre Positionen und Pläne für die Kulturpolitik in Sachsen zu erfragen. Angesichts der Herausforderungen und Chancen, die vor uns liegen, möchten wir die Haltung und Vorhaben der Parteien in den Bereichen der strategischen Kulturentwicklung, Kulturelle Bildung, Kultur im ländlichen und urbanen Raum, Wertschöpfung, faire Vergütung bezüglich aller kultureller Sparten transparent machen. Die Reihenfolge der Antworten richtet sich nach der Anzahl der Sitze im Landtag.

Kulturentwicklungsstrategie: Die Freie Kulturszene hat sich in Sachsen in den vergangenen Jahrzehnten zu einer wesentlichen Größe in der sächsischen Kulturlandschaft verstetigt. Wie möchte Ihre Partei die Weichen dafür stellen?

Kunst und Kultur sind ein wichtiger und unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Die Krisen in den letzten Jahren haben gezeigt, wie anfällig Institutionen und Einrichtungen im Bereich derKultur sind. Fehlende Besucher und mangelnde Alternativen zur Sicherung der Existenz haben zur Schwächung der Vielfalt von Kunst und Kultur in unserem Land geführt.

Um diese Vielfalt zurückzuerlangen und möglichst langfristig zu sichern, bedarf es der Beteiligung aller Akteure, auch der kommunalen Ebene. Wie diese Entwicklung gelingt und welche Maßnahmen notwendig sind, kann durchaus im Rahmen einer sächsischen Kulturstrategie diskutiert und strategisch niedergelegt werden. In diesem Zusammenhang sehen wir die Evaluation der sächsischen Kulturförderung sowie des Sächsischen Kulturraumgesetzes im kommenden Jahr als wichtigen und grundsätzlichen Schritt an, um strategische Ansätze für die Entwicklung von Kultur in unserem Land im Dialog mit allen Beteiligten erarbeiten zu können.

Die AfD begreift Kultur nicht als planbaren Sachbereich, der sich bereits Jahrzehnte vorab am Reißbrett entwerfen lässt, sondern als Ergebnis einer lebendigen Entwicklung. Kultur gedeiht dann am besten, wenn sie die Möglichkeit hat, sich frei von staatlicher Einflussnahme zu entwickeln, die über eine grundsätzliche Bereitstellung von Fördermitteln und die Schaffung adäquater Rahmenbedingungen hinausgeht. Der Forderung, eine auf lange zeitliche Horizonte ausgelegte Kulturentwicklungsstrategie einzusetzen, stehen wir kritisch gegenüber – zumal die Gefahr besteht, dass sie der Kunstfreiheit Schranken auferlegen würde, und nicht klar ist, wer für ihre Entwicklung verantwortlich zeichnet.

Die Partei Die Linke setzt sich für eine nachhaltige Kulturentwicklungsstrategie ein und unterstützt die von der IG Landeskulturverbände vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen. Im Rahmen der Evaluation und einer darauffolgenden Novellierung des Kulturraumgesetzes muss die ressortübergreifende und langfristig angelegte Kulturentwicklung stärker berücksichtigt werden. Wir sehen die Kultur in Sachsen als Schnittstelle vieler Lebensbereiche der Menschen in Sachsen: Kultur ist für Die Linke die Möglichkeit, in Bildung, Freizeit und Wirtschaft die Menschen zusammenzubringen und Diskursräume für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen zu schaffen. Es braucht aus unserer Sicht eine Kulturentwicklungsplanung 2035. Gemeinsam mit den Kulturschaffenden, Institutionen und den politischen Entscheidungsträgern muss eine Vision für das Kulturland Sachsen entstehen, die den Fokus auf ein breites Angebot von Clubkultur über Hochkultur bis zu kultureller Bildung und Soziokultur in allen Sparten legt. Faire Vergütungen, wirtschaftliche und strukturelle Planungssicherheit für die Institutionen sowie die niedrigschwellige Teilhabe insbesondere ärmerer Gesellschaftsschichten und von Menschen mit Migrationsgeschichte müssen garantiert sein.

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen den kulturpolitischen Austausch zwischen Kulturschaffenden, Verbänden, Politik und Verwaltung zur langfristigen Sicherung einer zukunftsfähigen und vielfältigen Kulturlandschaft weiterführen. Bei der Fortsetzung des Kulturdialogs soll die Gestaltung der Transformation im Mittelpunkt stehen, z. B. in den Bereichen faire Vergütung, Publikumsstrategien, kooperative Strukturen, Diversität, Klimaschutz, Digitalität oder Fachkräftemangel. Unser Ziel ist es, ergebnisorientiert und auf Augenhöhe mit der freien Kulturszene zusammenzuarbeiten und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Kulturförderung in Sachsen als Kulturentwicklungsstrategie festzuhalten. Um die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Prozess zu verbessern, wollen wir eine Arbeitsstelle für die spartenübergreifende Zusammenarbeit mit den sächsischen Landeskulturverbänden fördern.

Wir stehen für eine starke öffentliche Kulturförderung, die für uns selbstverständlich die Freie Szene einschließt. Dies beinhaltet die dauerhafte Finanzierung der Landeskulturverbände und den weiteren Ausbau der Projekt- und Gastspielförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Die Beantragung einer Konzeptförderung der Kulturstiftung möchten wir ab dem Jahr 2026 ermöglichen.

Den eingeschlagenen Kurs, die Kulturförderung für die Freie Szene kontinuierlich zu erhöhen, setzen wir fort.Auf Basis der anstehenden Evaluation des Kulturraumgesetzes und im Einklang mit den neuen Leitlinien und Grundsätzen einer landesweiten Kulturentwicklungsplanung wollen wir das Kulturraumgesetz novellieren. Ziel ist es, Planungssicherheit in der Kulturförderung herzustellen, die eine Mehrjährigkeit sowie regelmäßige Anpassungen vorsieht und Mindesthonorare im Bereich der öffentlichen Kulturförderung berücksichtigt. Die Arbeitsbedingungen für die Freie Szene werden sich durch diese Maßnahmen deutlich verbessern.

Für die Ausarbeitung einer landesweiten und langfristig angelegten Kulturentwicklungsplanung möchten wir ein Expertengremium oder eine parlamentarische Enquete-Kommission einsetzen. In diesen Prozess werden wir Akteure aus der Freien Szene und den Landeskulturverbänden genauso wie Vertreter:innen der Kulturräume sowie der Städte und Gemeinden einbinden und uns auf Ziele und Prioritäten für Sachsen verständigen – gemeinsam entscheiden wir also, wie wir die vielfältige Kulturlandschaft Sachsens nicht nur erhalten, sondern auch zeitgemäß weiterentwickeln können. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei Themen wie Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Publikumsentwicklung und Digitalisierung.

Wir Freie Demokraten können uns eine in gewissen Grenzen atmende Kulturentwicklungstrategie vorstellen. Denn auch, wenn es für eine langfristige Planung wichtig ist, wesentliche Entwicklungslinien festzulegen, wollen wir die Kunst und Kultur in Sachsen nicht in eine Planwirtschaft aus vergangenen Jahrzehnten einengen. Wir streben dabei einen deutlich stärkeren bürgerlichen Ansatz mit mehr privatwirtschaftlichem Engagement an, ohne eine Schwächung der gesamtgesellschaftlichen Förderung herbeiführen zu wollen. Die Stiftung Lebendiges Erbe in Sachsen ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Zudem wollen wir die Förderbürokratie der mehrstufigen Prüfverfahren im Nachgang einer Förderung vereinfachen.

Die Erarbeitung einer Kulturentwicklungsstrategie für den Freistaat, die alle Artikulationsfelder kulturellen Lebens und auf der anderer Seite alle Träger berücksichtigt, ist nötig und muß relativ zügig geschehen. Unserer Meinung nach ist das geeignete Gremium dafür der Sächsische Kultursenat, der von der Staatsregierung beauftragt werden muss, eine solche breit angelegte Kulturentwicklungsstrategie zu erstellen.

Kulturelle Bildung: Wie können bislang projektgeförderte Landesprogramme gesichert – z.B. durch einen Übergang in die institutionelle Förderung – und deren Expertise landes- sowie bundesweit genutzt werden? Wie gelingt die strukturelle Sicherung der Netzwerkstellen in den Kulturräumen?

Die institutionelle Kulturförderung im Freistaat Sachsen sollte sich aus unserer Sicht darauf konzentrieren, Institutionen mit landesweiter Strahlkraft und Innovationsfähigkeit für den gesamten Bereich der Kultur langfristig zu fördern. Eine Ausweitung dieser institutionellen Förderung auf weitere Bereiche würde einerseits die Leistungsfähigkeit des sächsischen Landeshaushaltes und dessen Flexibilität beeinträchtigen und zu geringeren Fördermöglichkeiten führen. Die Entwicklung der Netzwerkstellen in den Kulturräumen ist eine Aufgabe der Kulturräume selbst. Hier sehen wir die Verantwortung auch vor dem Hintergrund der Spezifik der Regionen bei den Akteuren vor Ort.

Die AfD begrüßt ausdrücklich bestehende Angebote wie beispielsweise das Programm „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“, durch welche Kinder bereits früh mit musischen bzw. künstlerischen Ausdrucksformen in Kontakt kommen können. Die Musik- und Kunstschulen wollen wir mit einer deutlich besseren finanziellen Ausstattung versehen. Daneben verfügt der Freistaat Sachsen über eine herausragende Museumslandschaft, die jedoch nach unserer Ansicht Raum zum Ausbau museumsübergreifender pädagogischer Angebote sowohl für Schulen als auch Familien offenlässt – insbesondere im Hinblick auf epochen- und gattungsübergreife Aspekte.

Das sogenannte „Omnibus-Prinzip“ der institutionellen Förderung sehen wir als überholt an. Die Kulturelle Bildung ist für uns Daseinsvorsorge für die Menschen vor Ort. Es braucht neben den bestehenden Projektförderungen weitere Förderinstrumente (z.B. eine Basisförderung), die gemeinsam mit den Kulturschaffenden entwickelt werden muss. Verbände, die sich in diesem Bereich engagieren, müssen gestärkt und bundesweite Netzwerke etabliert werden.

Netzwerkstellen in den Kulturräumen sind ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Bildungsangebotes im Freistaat. Dieses muss Angebote für alle Generationen gewährleisten und ist daher eine Querschnittsaufgabe. Das muss sich in den Haushaltsplanungen aller Ministerien und der Kulturraumfinanzierung widerspiegeln.

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen Förderbedingungen und Verstetigungschancen für landesweit bedeutende Maßnahmen verbessern. Damit Modellprojekte nachhaltig entwickelt werden können, ist eine mehrjährige Projektförderdauer notwendig. Für erfolgreiche Modelle streben wir eine institutionelle Förderung an, die sich an klaren Kriterien zur Weiterentwicklung ausrichtet und entsprechende Leistungen mit fördert, darunter die landesweite Nutzung der Expertise und das kontinuierliche Zusammenwirken in der Gesamtstruktur kultureller Bildung in Sachsen. Die prekäre Situation der Netzwerkstellen muss dringend abgewendet werden. Die aktuellen Förderbedingungen werden den Aufgaben der regionalen Strukturpflege und Projektförderung, der Vermittlung von Kulturschaffenden und Angeboten an Schulen und der Weiterbildung überhaupt nicht gerecht. Wir wollen die Netzwerkstellen ausbauen und sichern und deshalb verbindlich im Kulturraumgesetz verankern.

Es ist dringend notwendig das landesweite Konzept „Kulturelle Kinder- und Jugendbildung“ von 2018 fortzuschreiben. Landesprogramme und Projekte, die sich in diesem Bereich besonders bewährt haben, lassen sich in diesem Prozess festigen. Unser Ziel ist es, hohe Standards für die kulturelle Bildung zu halten und ein gutes Gleichgewicht von Beständigkeit und Erneuerung herzustellen.

Diese Dynamik muss sich auch in einem zukünftigen Kulturraumgesetz abbilden. Die anstehende Evaluation und eine sich daraus ergebende Novellierung sollte daher auch Aspekte der kulturellen Bildung und ihrer flächendeckenden Wirkung sowie eine Verstetigung und dauerhafte Finanzierung
der Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung” im Blick haben.

Initiativen und Projekte, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen teilen möchten, können sich unserer Unterstützung sicher sein. Wir möchten einen Co-Finanzierungsfond für Bundes- und EU-Programme wie Kreatives Europa einrichten. Aus dieser Art der Zusammenarbeit ergeben sich neben neuen
Netzwerken und einer höheren Sichtbarkeit auch neue Ideen und Erkenntnisse, die eine Bereicherung für die Arbeit in Sachsen sind.

Wir Freie Demokraten wollen dort, wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, von einer Projektförderung zu mehr institutioneller Förderung übergehen. Dabei setzen wir auf das Fachwissen in den Kulturräumen, die wir mit der Aufgabe betrauen wollen, über diese Förderung als Experten zu entscheiden und die Verfahren durchzuführen. Dazu wollen wir in enger Abstimmung mit den Hochschulen in Sachsen die Kulturräume zu Anbieter für Aus- und Weiterbildung machen, die private Anbieter ergänzen.

Grundsätzlich sollten zunächst die Erfahrungen mit dem Konzepts Kultureller Kinder- und Jugendbildung ausgewertet und das Konzept auf der Basis der seit 2019 sich erheblich veränderten gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Hier wäre auch zu entscheiden, ob bisher projektgeförderte Landesprogramme neu als Projekte aufgesetzt werden sollten oder ob und bei welchen Trägern eine Überführung in die institutionelle Förderung möglich und sinnvoll ist.

Die Erfahrungen der Kulturräume mit den genannten Netzwerkstellen sind unterschiedlich. Auch hier wäre – v.a. durch die Kulturräume jeweils selbst – zu prüfen, wie groß der Ertrag dieser Netzwerkarbeit wirklich und wie stichhaltig das oft vorgebrachte Argument, die dafür eingesetzten Mittel sollten lieber für praktisch wirksame Kulturarbeit eingesetzt werden, ist.

Kulturelle Bildung: Durch welche Aus- und Fortbildungsprogramme und -fächer kann die Fachkräftegewinnung in Sachsen für die Kulturelle Bildung weiter etabliert werden?

s.o.

s.o.

Die Partei Die Linke steht für die stärkere wirtschaftliche und gesellschaftliche Anerkennung kultureller Arbeit. Wir müssen das Berufsbild und auch die beruflichen Chancen stärken, damit eine gerechte Entlohnung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich werden. Die Hochschulen stärken wir, indem wir berufsfeldorientierte Angebote für die Studierenden besser finanzieren und die Koordinierungsstellen personell besser ausstatten, die mit den Einrichtungen gemeinsam Nachwuchs- und Fachkräfte anwerben.

Um den wachsenden Fachkräftemangel in der Kulturellen Bildung zu begegnen, wollen wir BÜNDNISGRÜNE – insbesondere im Zuge der Fortschreibung der Landeskonzeption Kulturelle Bildung – spezifische Aus- und Fortbildungsbedarfe und bestehende Angebotsstrukturen und -kapazitäten untersuchen und wo notwendig verstärken. Gleichzeitig wird die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Vergütungsniveaus entscheidend dafür sein, Kulturelle Bildung als Arbeitsfeld attraktiv zu halten.

In Sachsen verfügen wir über gute Ausbildungsstrukturen im Bereich der Kulturellen Bildung und entsprechend über viele gut qualifizierte Fachkräfte. Wichtig ist es die bestehenden Aus- und Weiterbildungsangebote zu erhalten, damit weiterhin Theater-, Medien und Museumspädagog:innen in Sachsen in der kulturellen Bildung aktiv sind. So können die vielfältigen kulturellen Ganztagesangebote an Schulen, Kurse an Jugendkunstschulen und auch der Unterricht an Musikschulen abgesichert werden. Die Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung und Öffnung der akademischen Ausbildung für Doppelfachlehrkräfte oder Ein-Fach-Lehrkräfte können ein wichtiger Impuls für die kulturelle Bildung werden und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen. Durch die künftige Förderung von künstlerischer Forschung (artistic research) erhoffen wir uns zudem positive Effekte.

Es gilt jedoch insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung die Rahmenbedingungen deutlich zu verbessern, attraktivere Arbeitsbedingungen zu ermöglichen und so die seit der Corona-Pandemie verstärkte Abwanderung vieler Fachkräfte aus dem Feld aufzuhalten. Die Einführung von Honorarrichtlinien sind hierfür ein wichtiger Baustein, längerfristige und verlässliche Förderung von Initiativen ein weiterer. Die wertvolle Arbeit der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen werden wir auch in Zukunft fördern.

s.o.

Fachkräftegewinnung wird nicht durch Aus- und Fortbildungsprogramme geschehen; hier sollen ja gerade vorhandene Fachkräfte weitergebildet werden. Fachkräfteausbildung wird also vermutlich nur auf dem Hochschulwege möglich sein. Hier wäre das Gespräch mit den betreffenden Hochschulen (die ja in ihren Entscheidungen weitgehend unabhängig sind) hilfreich.

Kulturelle Bildung: Welche Strategien möchte Ihre Partei zur Stärkung des Feldes der kulturellen Bildung ergreifen?

s.o.

s.o.

Wir unterstützen den Vorschlag, ein eigenes Referat im Kultusministerium zu schaffen, das die genannten Aufgaben übernimmt.

Das Landesweite Konzept »Kulturelle Kinder- und Jugendbildung« werden wir fortschreiben und mit konkreten Maßnahmen untersetzen. Für eine tragfähige Gesamtstruktur Kultureller Bildung in Sachsen muss insbesondere die Zusammenarbeit der zuständigen Ressorts der Staatsregierung verbessert werden. Die Verzahnung von Schule und Kultur wollen wir BÜNDNISGRÜNE auf allen Ebenen voranbringen. Die Kapazitäten für Beratungs- und Steuerungsleistungen im Kultusministerium und im Landesamt für Bildung und Schule (LaSuB) sollen ausgebaut werden. Für stabile Kooperationen von Schulen und außerschulischen Partner*innen vor Ort und die alltägliche Einbindung kultureller Bildung in Ganztagsangeboten (GTA) und an außerschulischen Lernorten wollen wir Fachberatung und Qualifizierung für sich spezialisierende Lehrkräfte und Kulturschaffende etablieren. Die Verankerung Kultureller Bildung in Schule und die Stärkung musischer Fächer ist für uns Bestandteil der Weiterentwicklung des sächsischen Bildungssystems. Für die übergreifende Koordination wollen wir eine landesweite Koordinationsstelle einrichten. Um den Aus- und Aufbau von Jugendkunstschulen weiter zu stärken, werden wir die Förderrichtlinie Kulturelle Bildung besser an die Arbeitsrealität von Jugendkunstschulen anpassen und um die Förderung fachlicher Beratung und Koordination ergänzen (weitere Maßnahmen siehe Antworten zu 2. und 3.).

Die Fortschreibung des landesweiten Konzepts „Kulturelle Kinder- und Jugendbildung“ hat für uns eine hohe Priorität. Dabei möchten wir die bestehenden Initiativen und Akteure in einem Kompetenzzentrum zusammenführen.

Wir verfolgen zudem die Strategie, allen Kindern und Jugendlichen eine aktive Teilhabe an Angeboten der kulturellen Bildung zu ermöglichen, ganz gleich, an welchem Ort in Sachsen sie leben. Um Kooperationen zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu befördern, werden wir die Netzwerkstellen „Kulturelle Bildungen“ in den Kulturräumen verstetigen. Mobilitätsangebote für Schulen im ländlichen Raum möchten wir weiterhin fördern, um so die Erreichbarkeit der vielfältigen kulturellen Angebote abzusichern.

Jugendkunstschulen und soziokulturelle Zentren in Sachsen, die mit ihren Programmen alle Generationen erreichen und unentbehrliche Partner gerade im ländlichen Raum sind, möchten wir weiter stärken und Fördermechanismen anpassen. Die Förderung der Musikschulen werden wir stabilisieren. Eine Überarbeitung der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung ist daher dringend erforderlich.

Das Programm „JeKi – Jedem Kind ein Instrument“ entwickeln wir qualitativ weiter und ergänzen es um die Bereiche Tanzen und Singen und erhalten den Musikinstrumentefonds, um so den Zugang zu musikalischer Ausbildung in der Breite zu unterstützen.

Einem Kompetenzzentrum Kultur und Schule stehen wir offen gegenüber. Wir wollen im Bildungsbereich dafür sorgen, dass die Ausbildung von Lehrkräften in den musischen und künstlerischen Fächern ausgebaut wird und Lehrermangel in diesen Fächern bekämpft wird. Denn nur dort, wo Unterricht stattfindet, kann auch kulturelles Wissen vermittelt werden. Die Fächer wollen wir in Abstimmung mit den Lehrkräften weiterentwickeln und eine gezieltere Wissensvermittlung beispielsweise auch mit digitalen Mitteln wie VR, AR und KI vorantreiben. Wir Freie Demokraten werden zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Kinder- und Jugendbereich private Musikschulen, die entsprechende Leistungskriterien erfüllen, ebenso wie öffentliche Musikschulen fördern. Neben dem kostenfreien Museumsbesuch für Kinder und Jugendliche sollen auch Theater die Möglichkeit eines kostenfreien Besuchs für Kinder und Jugendliche prüfen.

Kulturelle Bildung an und mit Schulen hat ihre größten Chancen, wo sie mit den regionalen institutionellen Kultureinrichtungen – Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren – zusammenarbeitet und die Kompetenz derer pädagogischer Fachkräfte nutzt. Inwieweit dafür ein neues Kompetenzzentrum hilfreich, wäre zu prüfen. Die verdienstvolle Arbeit der KOST ist ja gerade nicht Teil struktureller Grundversorgung, sondern punktuelle und allenfalls zusammenführende Arbeit. Hier eine wirklich strukturelle, d.h. den gesamten ländlichen Raum des Freistaats erfassende Grundversorgung zu gewährleisten, wäre nötig.
Fragen, wie der auch für kulturelle Bildung gut zu nutzende Ganztagsunterricht, hängen ja stark von den Personalressourcen ab; angesichts des Schulnotstands, in dem sich der Freistaat befindet, rücken solche Forderungen im Moment doch eher in die Ferne.

Kultur im ländlichen und urbanen Raum: Die Sicherung der kulturellen Infrastruktur bildet die Basis für ein lebendiges Kulturleben im Freistaat Sachsen. Welche Perspektiven gibt es in der Kultur für den Ausgleich zwischen ländlichem und urbanem Raum in Sachsen?

Ein Ausgleich der Interessen zwischen ländlichen und urbanen Räumen bei der Kulturförderung muss sich aus unserer Sicht in der Ausgestaltung des Sächsischen Kulturraumgesetzes widerspiegeln. Diesen Sachverhalt wollen wir im Rahmen der anstehenden Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes entsprechend analysieren und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für eine künftige Förderung ziehen.

Während Städte wie Dresden oder Leipzig auf herausragende kulturelle Angebote – Theater, Opern, Museen usw. – verweisen können und zudem über eine hohe Dichte kleinerer kultureller Projekten verfügen, ist das kulturelle Leben im ländlichen Raum sehr unterschiedlich ausgeprägt. Mit der Kulturraumförderung existiert zwar ein wirkungsvolles Mittel, Vorhaben auf kommunaler Ebene zu realisieren, allerdings sollte der Freistaat Sachsen den ländlichen Raum künftig auch verstärkt beim Ausbau staatlicher Kulturinstitutionen miteinbeziehen bzw. neu geschaffene Angebote vermehrt im ländlichen Raum ansiedeln. Zudem sollten identitätsstiftende Projekte und Einrichtungen – bspw. solche der Heimat- und Traditionspflege oder kulturhistorisch arbeitende Institutionen wie etwa nichtstaatliche Museen – eine bessere Unterstützung erhalten, zumal es sich dabei nicht selten um Angebote handelt, die nach einem etwaigen Verlust unwiederbringlich sind.

Die Kommunen und Landkreise müssen finanziell und personell in die Lage versetzt werden, flexibel und individuell die kulturellen Angebote vor Ort zu betreiben und es engagierten Menschen zu ermöglichen, sich einzubringen. Dies ist nur möglich, wenn Räume für die kulturelle Nutzung erhalten werden und Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Mit der großen Theaterlandschaft in Sachsen stehen in vielen ländlichen Räumen bereits wunderbare Kulturräume zur Verfügung, welche aber noch weiter in die Lage versetzt werden müssen, in die Städte und Gemeinden hineinzuwirken. Wir sehen den Freistaat in der Pflicht, diese kulturelle Infrastruktur dauerhaft auskömmlich zu finanzieren, in dem die Kulturpaktmittel dynamisiert werden.

Die ländlichen Kulturräume stehen durch Strukturwandel und demografische Entwicklung vor großen Herausforderung. Wir wollen sie stärken, damit sie ihre kulturelle Infrastruktur und eine vielfältige kulturelle Teilhabe sichern und weiterentwickeln können. Der Ausgleich ist bereits im Kulturraumgesetz angelegt. Es muss aber an neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Eine Umverteilung von Kulturraummitteln von den Großstädten in den ländlichen Raum ist für uns nicht der richtige Weg. Denn die urbanen Kulturräume stehen ebenfalls vor großen Herausforderungen bei Erhalt und Weiterentwicklung der hohen Dichte von überregional herausragenden Angeboten und des breiten Spektrums kultureller Angebote. Wir wollen durch eine Novellierung des Kulturraumgesetzes die Kulturraummittel im Allgemeinen anheben und dynamisieren – und damit die großen, traditionsreichen Einrichtungen ebenso wie die Breite der kommunalen und freien Kulturszene erhalten. Zusätzlich wollen wir die Kommunen durch eine bessere Kommunalfinanzierung in die Lage versetzen, ihren finanziellen Anteil leisten zu können. Darüber hinaus wollen wir die ländlichen Kulturräume bei ihren besonderen Bedarfen strategisch stärken und Förderinstrumente der Kulturstiftung des Freistaates bzw. der Staatsregierung ausbauen bzw. neu aufsetzen. Diese sollen beispielsweise bei regionalen Kulturkonzepten, regionaler Strukturbildung und Zusammenarbeit von Akteuren und Initiativen mit besonderem Fokus auf die freie Kulturszene, Entwicklung und Öffnung von Kulturorten oder Investitionen unterstützen.

Durch das Kulturraumgesetz finanzieren wir in Sachsen Kunst und Kultur auf dem Land und in den Großstädten solidarisch. Aufgrund der aktuell schwierigen finanziellen Lage vieler Kommunen werden wir überprüfen, inwiefern sich der Freistaat Sachsen im Bereich der Kulturförderung noch stärker im ländlichen Raum engagieren kann, etwa durch eine Erhöhung des Kulturlastenausgleichs im Rahmen des sächsischen Finanzausgleichsgesetzes.

Gerade in Regionen, in denen vieles im Wandel ist, so z. B. in der Lausitz, kann der Wert von Kunst und Kultur nicht hoch genug bemessen werden, denn Kunst und Kultur begleitet Wandel, stiftet Zusammengehörigkeitssinn und ermöglicht Menschen neue Begegnungen. Daher führen wir auch das Programm „Soziale Orte“ fort. Um ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich zu fördern, werden wir Programme wie den Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und X-Dörfer sowie das Förderprogramm für Heimatpflege und Laienmusik weiterführen.

Uns ist es wichtig, eine Vielfalt von Kulturangeboten auch im ländlichen Raum erhalten zu können – bei gleichzeitig guten Arbeitsbedingungen für die Kulturschaffenden. Ausgleichsmechanismen zur Stärkung von Angeboten im ländlichen Raum, wie wir sie bereits aus der Musikschulförderung kennen, werden wir für Jugendkunstschulen und das Programm JeKi bzw. JeKits prüfen umso dem Fachkräftemangel auf dem Land entgegenzuwirken. Auch in Zukunft werden wir uns, wie schon beim Kulturpakt und dem aktuellen Rettungsschirm, dafür einsetzen, dass Theater und Orchester im ländlichen Raum erhalten bleiben und eine Rückkehr zu Haustarifverträgen verhindert wird.

Die Kulturregion Chemnitz hat für uns Vorbildcharakter. Sie verbindet Menschen, die in unmittelbarer. Nachbarschaft auf dem Land und in der Stadt leben, über gemeinsame Kulturangebote wie die Museumnacht oder der Kunstpfad „Purple Path“ und setzt dabei mit dem Chemnitzer Modell auf ein gutes ÖPNV-Angebot. Wir werden die Vernetzung und Entwicklung der Region mit der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 gGmbH über das Programmjahr 2025 hinaus unterstützen.

Wir Freie Demokraten sehen das Verhältnis Stadt-Land weder als Konkurrenz noch als Gegensatz. Für uns sind es zwei sich ergänzende Lebensräume, die ein gemeinsames Land tragen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass beide Lebensräume näher aneinanderrücken, beispielsweise durch enge Infrastrukturanbindung mit hoher Taktzahl und eine digitale Infrastruktur mit 5G an jeder Milchkanne. Denn digitale Mittel können für den ländlichen Raum eine hervorragende Ergänzung sein und dabei vermeintliche Nachteile kompensieren, die hier bestehen könnten. Die bestehenden Angebote in den Regionen, wie Museen, Theater, Orchester, Chöre, Tanzschulen, Vereine, Musikschulen oder weitere Träger der kulturellen Gesellschaft wollen wir beibehalten und in ihrer Arbeit unterstützen.

Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet, gleichwertige Lebensverhältnisse in alle Regionen herzustellen. »Der freie Zugang zu lebendiger Theater- und Orchesterkultur in erreichbarer Nähe ist ein Grundrecht kultureller Selbstbestimmung« (2. Kulturbericht des Freistaats Sachsen). In den drei größeren Städte gibt es eine hohe Dichte an Institutionen kultureller Bildung resp. an Initiativen und Projekten kultureller Bildung aus den Institutionen – Theatern, Orchestern, Bibliotheken, Museen, Soziokulturellen Zentren – heraus. Im ländlichen Raum hingegen gibt es einerseits eine deutliche Unterversorgung an all den genannten Punkten, daneben aber ist im ländlichen Raum ist eine Vielzahl von Kulturangeboten durch die Transportsituation für große Teile der Bevölkerung kaum nutzbar. Das ist besonders gravierend für Kinder und Jugendliche, wenn Schulklassen keine Theatervorstellungen am Abend besuchen können, weil das Schulbussystem das nicht hergibt. Die mangelnde Erreichbarkeit der Kultureinrichtungen vor allem in den Abendstunden und vor allem für diejenigen, die nicht auf ein Auto zurückgreifen können, generiert eine gravierende Benachteiligung und eine Einschränkung der Lebensqualität. Hier müssen über die ohnehin nötige Verbesserung des ÖPNV in ländlichen Regionen zusätzlich Fördermöglichkeiten, z.B. für den Theater- oder Museumsbesuch von Schulklassen außerhalb des Schulbusverkehrs, geschaffen werden.

Im Übrigen wäre auch zu fragen, ob es richtig ist, dass nur 50% der Kulturraummittel in den ländlichen Raum fließen, aber allein mehr als 30% nach Leipzig.

Wertschöpfung: Mit welchen Maßnahmen soll die Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen gefördert und weiterentwickelt werden? Welche Rolle misst Ihre Partei branchenübergreifenden Kooperationen bei, um Innovationen im Freistaat zu fördern?

Die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihrer breiten Branchenvielfalt ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Freistaat Sachsen, der auch weiterhin unsere Unterstützung braucht. Mit der Förderung des Landesverbandes der Kultur- und Kreativwirtschaft sehen wir eine gute Möglichkeit, neben einer echten Branchenvertretung und dem Dialog zwischen Wirtschaft, Politik und Verwaltung auch gezielt Beratungs- und Informationsleistungen zu initiieren, welche für den Erfolg der zumeist kleinteiligen Branche besonders wichtig ist.

Kulturförderung ist eine vornehme staatliche Aufgabe, die nach unserer Auffassung auch weiterhin einen festen Platz im Fördersystem des Freistaates Sachsen einnehmen soll. Das aktuell bestehende System der Förderrichtlinien und -Möglichkeiten im Freistaat Sachsen gehört jedoch – nicht nur auf dem Gebiet der Kultur – auf den Prüfstand. Wir streben eine umfassende Evaluierung an, deren Ziel darin besteht, die Transparenz erhöhen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Notwendiges und Überflüssiges voneinander zu unterscheiden, politische Einseitigkeit zu vermeiden, klare Zielsetzungen festzuschreiben sowie Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen.

Mit dem Kreativen Sachsen und dem Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft haben wir in Sachsen eine starke Netzwerkstelle für die branchenübergreifende Arbeit im Kreativbereich. Weil Sachsen ein Flächenland ist, wollen wir die Kulturschaffenden vor Ort stärken: Wir wollen in den Regionen Ansprechpartner*innen für die Kreativwirtschaft, um Synergien zu stärken und auszubauen.

Wir BÜNDNISGRÜNE werden das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft bedarfsgerecht fördern und regionale Anlaufstellen zur Vernetzung und Beratung von Kreativen stärker unterstützen. Die Förderprogramme für Kultur- und Kreativwirtschaft werden wir weiterentwickeln und den Kulturwirtschaftsbericht beteiligungsbasiert fortschreiben. Als ressortübergreifenden Schwerpunkt werden wir die Förderung der Popularmusik weiter ausbauen, eine zentrale Anlaufstelle einrichten und die Anerkennung und Förderung von Clubs und Livemusikspielstätten als wichtige Kulturorte voranbringen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft setzt als Schlüsselbranche Impulse für eine gelingende Transformation von Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeit. Eine Intensivierung der Aktivitäten im Bereich Crossinnovation ermöglicht insbesondere den Transfer von Kompetenzen in andere Branchen und gesellschaftliche Bereiche.

Sachsen fördert die Kultur- und Kreativwirtschaft seit vielen Jahren auf einem hohen Niveau. Das wollen wir fortführen und die Sichtbarkeit der Leistungen der Branche am Wirtschaftsstandort Sachsen weiter erhöhen.

Den Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen möchten wir dauerhaft unterstützen und ihn institutionell fördern, denn gemeinsam mit seinen Regionalverbänden ist er ein zentraler und verlässlicher Partner. Mit seinen vielfältigen Projekten und Angeboten zur Beratung und Weiterbildung unterstützt er die Professionalisierung der Branchenakteure, trägt zum Know-How-Transfer bei, verschafft der Branche eine große Öffentlichkeit und vernetzt sie national und international.

Branchenübergreifende Kooperationen sind aus unserer Sicht besonders wertvoll für Innovation. Daher wollen wir erfolgreiche und zukunftsgewandte Initiativen wie die Innovationsplattform „futureSAX“ oder „Cross Innovation Made in Saxony“ fortführen. Den Aufbau von Coworking-Spaces und Maker-Hubs, wie sie z. B. gerade in der Kulturregion Chemnitz entstehen, werden wir als Orte für Kooperation und Cross-Innovation auch in Zukunft unterstützen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine starke Kultur- und Kreativwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig in Sachsen ein. Wir unterstützen branchenübergreifende Kooperationen zur Innovationsförderung. Wir wollen Förderprogramme auch für kleinere Unternehmen und Solo-Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft öffnen. Förderanträge wollen wir vereinfachen. Auch hier ist es dringend geboten, bürokratische Vorgaben abzubauen. Ein Förderverfahren muss so gestaltet sein, dass man nicht Verwaltungsrecht studiert haben muss, um es in Anspruch zu nehmen. Wir wollen vor allem Berichtspflichen abbauen und die mehrstufigen Prüfverfahren im Nachgang einer Förderung vereinfachen. Mit der SAB und den Ministerium wollen wir in einem aktiven Austausch die Förderprogramme so anpassen, dass sie auch für die Kreativwirtschaft praktikabel sind.

Bis Redaktionsschluss sind die Antworten leider nicht eingegangen.

Wertschöpfung: Mit welchen Instrumenten will Ihre Partei dieser Zukunftsbranche zukünftig eine bessere Teilhabe an Förderinstrumenten ermöglichen?

s.o.

s.o.

Ein Handlungsansatz besteht darin, die Kulturstiftung und die Kulturräume personell weiter zu stärken. Außerdem muss eine umfassende Beratung durch das Kreative Sachsen und die Verbände ermöglicht werden. Dies soll in Kooperation mit den Antragsstellern erfolgen, damit der Bedarf erfasst und gedeckt werden können. Grundsätzlich müssen im bestehenden Förderverfahren Kleinstförderungen und Gastspielförderung ausgebaut und die Antrags- und Abrechnungsverfahren stark vereinfacht und digitalisiert werden. Perspektivisch muss geprüft werden, ob die Einführung institutioneller Förderungen von Einrichtungen und Akteuren plus vereinfachte Projektförderungen nicht wirtschaftlicher für alle Beteiligten sein kann. Wenn ja, muss dies kommen.

Damit die kleinteilig strukturierte Kultur- und Kreativbranche künftig gleichberechtigt an den Instrumenten der Wirtschaftsförderung partizipieren kann, wollen wir die Passfähigkeit von Förderbedingungen einzelner Programme gemeinsam mit Branchenakteur*innen detailliert prüfen und notwendige Anpassungen vornehmen. Darüber hinaus sind wir offen für branchenspezifische Instrumente, mit denen gezielte Impulse gesetzt werden können

Wir möchten das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft mit seinen Beratungs- und Unterstützungsangeboten weiter ausbauen, um Kultur- und Kreativschaffenden den Zugang zu Förderprogrammen zu erleichtern.

Darüber hinaus bündelt das Kompetenzzentrum viel Wissen und Erfahrung mit Blick auf die besonderen Belange der Branche. Wir binden es ein, wenn wir in Sachsen Förderrichtlinien entwickeln, die die Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen. So lässt sich die notwendige Passgenauigkeit der Richtlinien auch für diese vielfältige und kleinteilige Branche her- und sicherstellen.

Wir bieten auch in Zukunft niedrigschwellige Förderinstrumente für die Kultur- und Kreativwirtschaft an. Einen besonderen Fokus legen wir auf Instrumente, die die sektorübergreifende Zusammenarbeit fördern und so bspw. Kultur- und Kreativschaffende frühzeitig in Entwicklungsprozesse im KMU-Bereich einbinden.

s.o.

Bis Redaktionsschluss sind die Antworten leider nicht eingegangen.

Wertschöpfung: Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um den aktuell hohen Verwaltungsaufwand sowohl für den Fördermittelgeber als auch die Antragsteller/-innen zu minimieren?

s.o.

s.o.

Ein Handlungsansatz besteht darin, die Kulturstiftung und die Kulturräume personell weiter zu stärken. Außerdem muss eine umfassende Beratung durch das Kreative Sachsen und die Verbände ermöglicht werden. Dies soll in Kooperation mit den Antragsstellern erfolgen, damit der Bedarf erfasst und gedeckt werden können. Grundsätzlich müssen im bestehenden Förderverfahren Kleinstförderungen und Gastspielförderung ausgebaut und die Antrags- und Abrechnungsverfahren stark vereinfacht und digitalisiert werden. Perspektivisch muss geprüft werden, ob die Einführung institutioneller Förderungen von Einrichtungen und Akteuren plus vereinfachte Projektförderungen nicht wirtschaftlicher für alle Beteiligten sein kann. Wenn ja, muss dies kommen.

Wir BÜNDNISGRÜNE werden uns für einen kontinuierlichen Dialog zwischen der Branche und der SAB und schnellere Anpassungsroutinen einsetzen. Es muss genau geprüft werden, wo die Antrags-und Nachweisprozesse vereinfacht und beschleunigt werden können.

Generell setzen wir uns dafür ein, dass Antragsverfahren einfacher gestaltet werden und Antragsaufwand und Förderumfang in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Möglichkeit der digitalen Antragsstellung und -abrechnung ist für uns unverzichtbar, weshalb wir Digitalisierungsprozesse voranbringen möchten.

Kommunikation ist für uns der Schlüssel zu guten Förderverfahren. Wir möchten daher die Begleitung und Beratung in der Antragsstellung verbessern. Informationen rund um die Antragsstellung sollen leicht zugänglich sein, zu den verschiedenen Förderprogrammen sollen Informationsveranstaltungen stattfinden und Förderkriterien klar kommuniziert werden.

Wir unterstützen einen regelmäßigen Austausch zwischen der Sächsischen Aufbaubank und dem sächsischen Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Förderverfahren die Kultur- und Kreativwirtschaft betreffende Förderrichtlinien, damit die Akteure ein noch besseres Verständnis
füreinander gewinnen.

Eine wesentliche Verringerung von Verwaltungsaufwand gelingt auch durch den Einsatz mehrjähriger Förderung. Wir wollen die neue Förderstrategie für den Freistaat Sachsen so ausgestalten, dass mehrjährige und institutionelle Förderungen eine deutliche Stärkung erfahren, vermehrt Pauschalen eingesetzt und Verwendungsnachweise vereinfacht werden.

s.o.

Bis Redaktionsschluss sind die Antworten leider nicht eingegangen.

Wertschöpfung: Was wird Ihre Partei unternehmen, um die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft vor diesem Hintergrund sicherzustellen? Wo sehen Sie Handlungsbedarf?

s.o.

s.o.

Die bestehenden Programme müssen auf ihre Passgenauigkeit geprüft werden und für alle Kreativ- und Kulturbereiche zugänglich sein. Außerdem soll nach Best-Practice-Beispielen aus anderen Bundesländern und auf Bundesebene in der Kulturförderung gesucht und diese in die sächsische Kulturförderung implementiert werden.

Die umfassende Implementierung von KI wird die Umwälzungen durch die Digitalisierung weiter beschleunigen und erfordert eine dynamische Beobachtung und Anpassung unternehmerischen Handelns ebenso wie staatlicher Maßnahmen. Während Regulierungen im Kontext von Transparenzvorschriften und der Realisierung von Urheberrechten von Künstler*innen und Kultur- und Medienschaffenden auf europäischer und Bundesebene zu entwickelt sind, wollen wir auf Landesebene die Entwicklung KI-basierter Wertschöpfung und Geschäftsmodelle in den Blick nehmen. Dafür sollen unter anderem die Angebote des von der Bundesregierung geförderten „Datenraums Kultur“ landesweit nutzbar gemacht werden. Zudem sollen Wissenstransfer, Fortbildung und Vernetzung zu den Chancen und Risiken verschiedener KI-Anwendungen unterstützt werden.

Für die verschiedenen Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft wollen wir auch künftig gemeinsam mit den Branchenakteuren geeignete und passgenaue Förderinstrumente entwickeln. Um z. B. den Musikmarkt zu stärken, werden wir das Programm Branchenfokus POP und das Projekt POP IMPULS unter dem Dach der Zentralen Anlaufstelle Popularkultur zusammenführen. Auch Beratungsangebote für die Clubszene sollen hier eine Heimat finden.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft werden wir auch stärken, indem wir Branchenakteure als Partner in anstehenden Veränderungsprozesse einbinden und ihr Transformationspotential nutzen, z. B. in den sächsischen Strukturwandelregionen.

Außerdem verändert sich die Arbeitswelt durch den Einsatz von KI merklich. Durch die Verabschiedung eines KI-Gesetzes hat die Europäische Union bereits erste Regulierungsvorgaben dafür gemacht. Auf Landesebene setzen wir unsere Arbeit in diesem Bereich fort, entwickeln die KI-Strategie weiter und haben dabei Themen, welche die Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen, wie beispielsweise das Urheberrecht, besonders im Blick.

Wir sehen in der KI und anderen digitalen Anwendungen in erster Linie eine große Chance, die das Leben der Kulturschaffenden erheblich erleichtern kann. Sachsen muss dabei vorangehen, um langfristig an der Spitze der Kreativwirtschaft einer der Innovationstreiber für neue Technologien zu werden. Wir werden zudem aber auch evaluieren, welche Auswirkungen die neue Technik auf Jobs und Arbeitsabläufe hat, um bei Bedarf gegensteuern zu können.

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Faire Vergütung: Wie möchte Ihre Partei die leistungsgerechte Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich voranbringen?

Wir haben die Frage einer fairen und leistungsgerechten Vergütung im Bereich von Kunst und Kultur im Rahmen des Sächsischen Kulturdialoges aufgegriffen und in dieser Legislaturperiode mit allen Beteiligten, auch zum gesellschaftlichen Wert von Kunst und Kultur diskutiert. Im Ergebnis des bisherigen Dialoges werden entsprechende Empfehlungen erarbeitet, welche für uns die Grundlage für die weiteren Diskussionen und mögliche Rahmenbedingungen in der kommenden Legislaturperiode darstellen. In diesem Sinne wollen wir den Kulturdialog fortsetzen und Möglichkeiten und Wege einer angemessenen Vergütung für die Leistungen der Kunst- und Kulturschaffenden im Freistaat Sachsen, auch im Rahmen der Evaluierung der sächsischen Kulturförderung, prüfen.

Es versteht sich aus unserer Sicht von selbst, dass der Freistaat Sachsen Künstler, die an staatlichen Einrichtungen oder im Rahmen staatlicher Kulturprojekte wirken, angemessen und leistungsgerecht bezahlen sollte. Soweit hier Mängel bestehen, wird sich die AfD aktiv für deren Beseitigung einsetzen. Aus unserer Sicht kann es jedoch nicht Aufgabe des Staates sein, regulierend in die Bezahlung von Künstlern an nichtstaatlichen Einrichtungen einzugreifen. Eingriffe in die Tarifautonomie lehnen wir ab.

Der Wert kultureller Arbeit soll in der Gesellschaft sichtbar gemacht und eine verbindliche faire Honorierung im stetigen Austausch mit den Fachverbänden, Trägern, Einrichtungen sowie Fördermittelgebern in die Förderungen und Förderrichtlinien vereinbart werden. Die notwendigen Mittel müssen vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Für den Übergang in die bestehende Förderstruktur setzen wir uns für einen „Honorarfonds“ ein, der es erlaubt, fehlende Mittel für eine faire Vergütung bereitzustellen. Die Kulturschaffenden befähigen wir durch eine bessere Aus- und Weiterbildung an den Hochschulen und durch die Fachverbände dazu, unternehmerische Wirksamkeit und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln zu erlernen und zu verwirklichen. Insbesondere die freie Szene und die Solo-Selbstständigen Kulturakteure müssen krisenfest arbeiten können und vor Altersarmut geschützt werden.

Die prekäre Situation von freien Kulturschaffenden nehmen wir BÜNDNISGRÜNE nicht hin. Die Einführung von verbindlichen Honoraruntergrenzen für kulturelle Leistungen, die durch Kulturförderung des Freistaates finanziert werden, soll dabei helfen, Selbstausbeutung in allen Kultursparten abzubauen. Wir wollen Honoraruntergrenzen bereits ab 2025 in den Richtlinien der Landeskulturförderung umsetzen. Dies hat Signalwirkung auch für die kommunale Ebene, mit der wir eine Verständigung über ihre eigenverantwortliche Umsetzung anstreben. Für die Akzeptanz von Honoraruntergrenzen sind sowohl praktikable Regelungen bezüglich der Verbindlichkeit und Kontrolle in den Förderverfahren zu finden, als auch die Budgets seitens des Freistaates und der Kommunen zu erhöhen. Um den Einstieg in Richtung einer fairen Vergütung zu schaffen, wäre eine stufenweise Einführung der Untergrenzen und ein schrittweises Aufwachsen der Mittel möglich. Zudem soll eine begleitende Wirkungsanalyse durchgeführt und der Dialogprozess zwischen Kultur, Verwaltung und Politik fortgesetzt werden.

Wir haben den Anspruch, dass Kulturschaffende von ihrer Arbeit gut leben und eine angemessene Altersvorsorge treffen können. In den letzten Jahren haben wir aus diesem Grund den Kulturpakt für Theater und Orchester aufgelegt und z. B. bei den institutionell geförderten Einrichtungen der Freien Kultur die Tarifsteigerungen berücksichtigt. Gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung für Kulturschaffende wollen wir in Zukunft auch durch die Einführung von Honorarrichtlinien und Mindeststandards in der Kulturförderung absichern. Unser Ziel ist es, dass der Freistaat und die Kommunen dort, wo sie selbst Auftraggeber für Kunst und Kultur sind, eine Vorbildwirkung einnehmen. Damit das vielfältige kulturelle Angebot nach Einführung von Honorarrichtlinien erhalten bleibt, setzen wir uns für eine verbesserte Kulturfinanzierung ein. Schieflagen wie der Gender Pay Gap und der Equal Show Gap im Bereich von Kunst und Kultur nehmen wir in einem nächsten Schritt besonders in den Blick. An sächsischen Kunst- und Musikhochschulen möchten wir außerdem Angebote wie Career Services weiter ausbauen und die Studierenden frühzeitig auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt und eine Selbstständigkeit vorbereiten.

Gute Kultur gibt es nicht kostenlos. Wir wehren uns daher entschieden gegen ein Lohndumping oder sittenwidrige Angebote in der Kreativwirtschaft. Jeder Kulturschaffende muss von seinem Einkommen leben können. Für die Vorschläge der Branche dazu sind wir offen und werden prüfen, welche Maßnahmen man kurz- und mittelfristig umsetzen kann. So werden wir zum Beispiel die Zuwendungen des Freistaates dynamisieren und insbesondere an die Lohnentwicklung anpassen. Wir Freie Demokraten werden die Bestellung von Sachverständigen in Kulturbeiräten auf maximal zwei Legislaturperioden begrenzen.

Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sind ein konstituierender Bestandteil der sächsischen Kulturlandschaft. Wir setzen uns für existenzsichernde Einkommen, regelmäßige öffentliche Auftragsvergaben und bürokratiearme Förderinstrumente ein. Damit sollen auch adäquate Renten- und Versorgungsanspruche ermöglicht werden. Auf existenzbedrohende Rückforderungen von Corona-Unterstützungen ist zu verzichten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die seit dem 1. Juli 2024 auf Bundesebene geltenden Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch den Bund gefördert wird, auch für Sachsen gesetzlich festgeschrieben werden. Darüber hinaus wären Modelle zu prüfen, wie eine solche Regelung auch für kommunal geförderte Projekte umgesetzt werden kann. Hier müssen die kommunalen Träger in die Lage versetzt werden, den dadurch höheren Finanzbedarf auch aufbringen zu können, um nicht den Effekt zu erreichen, dass Künstlerinnen und Künstler besser bezahlt, aber weniger engagiert werden.

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