Aus der Branche für die Branche!
Wir sind Interessenvertretung und sorgen für Sichtbarkeit & Unterstützung für die sächsische Kultur- und Kreativwirtschaft.
Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. wurde am 23. Juli 2015 von Kultur- und Kreativschaffenden aus Sachsen gegründet, um als gemeinsames Sprachrohr für die sächsische Kreativszene zu wirken und sich insbesondere für die Bedarfe von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft einzusetzen. Gemeinsam arbeiten sächsische Kreative an besseren Rahmenbedingungen ihrer Arbeit und bringen ihre Branchenexpertise in vielfältige Projekte auf lokaler, regionaler und Bundesebene ein.
Die Wahlprüfsteine des Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. widmen sich den Themenfeldern Innovation, Ausbildung an den Hochschulen, Selbstständigkeit, Faire Bezahlung, Popularmusik, Clubs- und Livespieltstätten, Standortattraktivität & Willkommenskultur sowie Transformationsbereitschaft. Die Reihenfolge der Antworten richtet sich nach der Anzahl der Sitze im Landtag.
Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. steht für Werte ein, die für die erfolgreiche Arbeit in dieser Branche von essenzieller Bedeutung sind. Die Basis für jeden kreativen Prozess sind: #Weltoffenheit #Pluralität #Diversität #Multikulturalität #Gleichberechtigung #Agilität #Innovation …
Der Verein lehnt demokratiefeindliche Bestrebungen entschieden ab und und stellt sich gegen jede Form der Diskriminierung.
1. Welchen Stellenwert hat die Kultur- und Kreativwirtschaft für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Sachsen?
Die Kultur- und Kreativwirtschaft 2020 umfasste statistisch rund 9.500 Unternehmen, 17.500 Solo-Selbstständige und 78.800 Erwerbstätige, 3,9 Mrd. Euro Umsatz. Als eher kleinteilige und heterogene Branchenstruktur ist ihre reale Wertschöpfung schwer nachvollziehbar und zu definieren.
Für die kommenden beiden Jahre haben wir im Doppelhaushalt über 1,1 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit sowie zusätzlich eine institutionelle Förderung von je 1,3 Millionen Euro pro Jahr. Damit wollen wir die Unternehmen der Branche unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit fördern und die Sichtbarkeit der Vitalität und Leistung hier am Standort erhöhen.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Baustein für das kulturelle und wirtschaftliche Lebens in Sachsen.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft stellt eine bedeutende Branche dar, die in zahlreichen Teilmärkten wirkt. Über viele Jahre hinweg ist der Umsatz von Unternehmen in diesem Bereich kontinuierlich gestiegen, wenngleich die Corona-Politik der Regierung von CDU, SPD und Grünen zu einem schmerzhaften Einbruch sowohl bei den Umsätzen als auch bei der Anzahl der ihr zugerechneten Unternehmen geführt hat. Die Kultur- und Kreativwirtschaft stellt eine Zukunftsbrache dar, deren Bedeutung sich allerdings nicht allein unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachten lässt. Durch die Bereitstellung kultureller bzw. kreativer Güter und Dienstleistungen leistet sie einen nicht weg zu denkenden Beitrag für das kulturelle Leben im Freistaat, was wiederum eine Attraktivitätssteigerung für den Wirtschaftsstandort Sachsen insgesamt bedeutet.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat für die Partei Die Linke in Sachsen einen bedeutenden Stellenwert. Sie ist wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und vielfältigen Gesellschaft und zugleich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der Arbeitsplätze schafft und zur regionalen Wertschöpfung beiträgt. Die Linke erkennt die Kultur- und Kreativwirtschaft als Innovationstreiber an, der Impulse für andere Branchen liefert und einen positiven Einfluss auf die Attraktivität von Städten und Gemeinden hat.
Die Partei setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für Kunstschaffende, Kreative und Kulturschaffende zu verbessern. Dazu gehören die Förderung von kulturellen Projekten und Initiativen, die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen sowie der Ausbau von Infrastrukturen wie Ateliers, Proberäume und Veranstaltungsorte. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der sozialen Absicherung der in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen, die oft von prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen sind.
Ein weiteres zentrales Anliegen der Linken ist die Förderung von kultureller Bildung und Teilhabe. Sie sieht in der Kultur- und Kreativwirtschaft ein Mittel, um gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und die kulturelle Vielfalt zu fördern. Dabei betonen wir die Notwendigkeit, den Zugang zu kulturellen Angeboten unabhängig von sozialem Status und Herkunft zu ermöglichen.
Insgesamt betrachtet Die Linke in Sachsen die Kultur- und Kreativwirtschaft als unverzichtbaren Bestandteil einer sozial gerechten und zukunftsorientierten Wirtschafts- und Innovationspolitik. Wir fordern deshalb gezielte Investitionen und Fördermaßnahmen, um die Potenziale dieser Branche weiter zu erschließen und sie nachhaltig zu unterstützen.
Die vielseitige Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft ist uns sehr bewusst und wir bringen allen Kultur- und Kreativschaffenden große Wertschätzung entgegen. Auch in Sachsen ist dieser Wirtschaftsbereich stark und braucht beim Wachsen Unterstützung. Wir verstehen uns als Partnerin und engagieren uns dafür, dass das Potenzial für Beschäftigung und Wertschöpfung weiter ausgebaut wird. Zudem gilt es, ihre Rolle für das Funktionieren und die Erneuerung unserer kulturellen Landschaft, für die Regionalentwicklung und das Gelingen des Strukturwandels zu stärken. Die Kultur- und Kreativwirtschaft gilt aufgrund ihrer innovativen Impulse für die Transformation von Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeit als wichtige Schlüsselbranche. Dieser hohe Stellenwert begründet für uns verschiedene Maßnahmen. Wir wollen das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft und regionale Interessenvertretungen, die im Verband organisiert sind, bedarfsgerecht unterstützen. Damit die kleinteilig strukturierte Kultur- und Kreativbranche künftig gleichberechtigt an den Instrumenten der Wirtschaftsförderung partizipieren kann, planen wir die Passfähigkeit von Förderbedingungen einzelner Programme gemeinsam mit Branchenakteur*innen detailliert zu prüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus sind wir offen für branchenspezifische Instrumente, mit denen gezielte Impulse gesetzt werden können. Zudem sollen die Kulturwirtschafts- bzw. Monitoringberichte fortgesetzt werden.
Sachsen fördert die Kultur- und Kreativwirtschaft seit vielen Jahren auf einem hohen Niveau. Das wollen wir fortführen und die Sichtbarkeit dieser leistungsstarken Branche am Wirtschaftsstandort Sachsen weiter erhöhen.
Den Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen möchten wir dauerhaft unterstützen und ihn institutionell fördern, denn gemeinsam mit seinen Regionalverbänden ist er ein zentraler und verlässlicher Partner. Mit seinen vielfältigen Projekten und Angeboten zur Beratung und Weiterbildung unterstützt er die Professionalisierung der Branchenakteure, trägt zum Know-How-Transfer bei, verschafft der Branche eine große Öffentlichkeit, vernetzt sie national und international und stärkt so die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen.
Bis Redaktionsschluss sind die Antworten leider nicht eingegangen.
Wir gehen davon aus, dass das gesamte Kulturangebot im Freistaat, also die Arbeit der festen Institutionen, als auch die der vor allem durch Ihren Verband vertretenen Kultur-und Kreativwirtschaft einen erheblichen Anteil an der Lebensqualität für die hier Wohnenden wie eine deutliche Anziehungskraft für neu nach Sachsen Kommende ausmacht. Jede Stärkung des vielfältigen kulturellen Lebens, und zwar sowohl in den größeren Städten, ganz besonders aber auch im ländlichen Raum hat eine signifikante wirtschaftliche Komponente und ist letztlich unverzichtbar für den Standort Sachsen.
2. Mit welchen Maßnahmen können Studierende an Kunst- und Musikhochschulen besser auf die wirtschaftliche Realität im Kunst- und Kulturbetrieb vorbereitet werden?
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollten aus unserer Sicht noch stärker als bisher Teil der Ausbildung an Kunst- und Musikhochschulen während des Studiums sein. Dafür sind die ausbildenden Hochschulen in der Verantwortung, im Rahmen der Hochschulautonomie ihre Lehrpläne und -inhalte stärker mit entsprechenden Wissensbausteinen zu ergänzen und Studierende auf eine Selbstständigkeit und unternehmerische Tätigkeit vorzubereiten.
Wir unterstützen bereits seit langer Zeit die Beratungsstrukturen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft finanziell bei ihrer Aufgabe, zukünftige Selbstständige und Unternehmer aus der Branche umfassend zu begleiten und zu beraten.
Wir sind davon überzeugt, dass studierfähige erwachsene Menschen in der Lage sind, ihr Leben eigenverantwortlich zu führen und sich über die wirtschaftliche Realität in dem von ihnen angestrebten Beruf zu informieren. Dort, wo studienrelevante Einblicke in den beruflichen Alltag oder die Lebensrealität von Künstlern oder anderen im Bereich der Kultur tätigen Personen fehlen, kann mit entsprechenden Studienangeboten nachgesteuert werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Studierende an Kunst- und Musikhochschulen besser auf die wirtschaftlichen Realitäten des Kunst- und Kulturbetriebs vorbereitet werden. Angesichts der häufig prekären Beschäftigungssituation in diesem Sektor hält Die Linke eine erweiterte Ausbildung für notwendig, die nicht nur künstlerische, sondern auch wirtschaftliche und berufspraktische Kompetenzen vermittelt.
Ein wesentlicher Punkt ist die Integration von Kursen in die Lehrpläne, die grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Projektmanagement und Marketing vermitteln. Diese sollen den Studierenden dabei helfen, sich in der oftmals komplexen und unsicheren Branche zu orientieren und eigenständig Projekte zu realisieren. Darüber hinaus betont Die Linke die Wichtigkeit von rechtlichem Wissen, insbesondere in den Bereichen Urheberrecht und Vertragsrecht, um Studierende in die Lage zu versetzen, ihre kreativen Arbeiten rechtlich abzusichern und faire Verträge auszuhandeln.
Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Förderung von praktischen Erfahrungen bereits während des Studiums. Dies kann durch Kooperationen mit Kultureinrichtungen, Galerien, Theatern und Festivals geschehen, wo Studierende praktische Einblicke in den Berufsalltag erhalten. Die Partei plädiert auch für die Einrichtung von Mentoring-Programmen (z.B. wie an der HMT Leipzig), in denen erfahrene Kunst- und Kulturschaffende Studierende begleiten und ihnen praxisnahes Wissen vermitteln.
Darüber hinaus fordert Die Linke eine verstärkte Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und der Übergangsphase von der Ausbildung in die Selbstständigkeit oder Festanstellung. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Beratungsangeboten, die sich mit den Herausforderungen der Selbstständigkeit, wie etwa der sozialen Absicherung und der Finanzplanung, beschäftigen.
Insgesamt sieht Die Linke diese Maßnahmen als essenziell, um Studierenden ein realistisches Bild der Arbeitswelt in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu vermitteln und sie besser auf die ökonomischen und rechtlichen Herausforderungen vorzubereiten. Ziel ist es, ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, um erfolgreich und selbstbestimmt in ihrem Berufsfeld agieren zu können.
Zusätzlich zu künstlerisch praktischen und theoretischen Lerninhalten wollen wir Angebote zur Orientierung und Vorbereitung auf konkrete Anforderungen der beruflichen Tätigkeit und unternehmerischen Professionalisierung im Kunst- und Kulturbereich als wesentliche Voraussetzungen für Studienerfolg und Berufseinstieg stärken. Bisherige Zusatzangebote der Kunst- und Musikhochschulen sollen regulär in der Ausbildung verankert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass diese wichtige Aufgabe der Hochschulen in ihrer Grundfinanzierung durch den Freistaat Sachsen berücksichtigt wird.
An sächsischen Kunst- und Musikhochschulen möchten wir Angebote wie Career Services weiter ausbauen und die Studierenden frühzeitig auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt und einem Selbstständigkeit vorbereiten.
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Studierende an Kunst- und Musikhochschulen haben ja zwei berufliche Perspektiven: für die meisten Kunstgattungen ist dies die freischaffende Tätigkeit, im Theater- und Orchesterbereich für einen relativ großen Teil die Anstellung nach den Tarifverträgen NV Bühne oder TVK. Daraus ergibt sich folgendes: die Kunst-, Theater- und Musikhochschulen sollten zwei verschiedene Unterrichtsangebote machen: eines, das diejenigen, die später freischaffend arbeiten werden, auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten vorbereitet: Vertragsrecht, Fördermöglichkeiten, steuerliche Fragen, aber auch arbeitsrechtliche Fragen für Honorarkräfte. Und eines, das die zukünftig festangestellten Theater- und Orchestermitglieder sowohl auf Bewerbungssituationen – Vorsprechen, Vorsingen, Vorspiele – vorbereitet, als auch sie mit arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Fragen vertraut macht. Gerade für diesen Bereich wären – im Moment kaum noch vorkommende – Praktika an Theatern und Orchestern nützlich.
3. Wie stehen Sie als möglicher Teil einer zukünftigen sächsischen Staatsregierung mit Stimmrecht im Bundesrat zu einer Novellierung der aktuellen Gesetzgebung im Bezug auf den Mutterschutz, Elterngeld und Kinderbetreuungsmodelle für Selbständige?
Wir werden junge Eltern und speziell junge Frauen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen und nach Lösungen suchen, um Hemmnisse und Probleme abzubauen. In diesem Zusammenhang werden wir prüfen, ob es Veränderungen bundesgesetzlicher Regelungen bedarf.
Wir werden jegliche Initiativen unterstützen, die zu einer besseren Situation für Familien führen. Der Kinderwunsch darf nicht davon abhängen, ob die Eltern selbstständig tätig sind oder nicht.
Wir setzen uns entschieden für die Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und Familienpolitik ein, insbesondere für Selbständige, die oft nicht denselben Schutz wie Angestellte genießen. Wenn wir Teil einer zukünftigen sächsischen Staatsregierung mit Stimmrecht im Bundesrat werden, werden wir uns für eine umfassende Novellierung der bestehenden Gesetze zu Mutterschutz, Elterngeld und Kinderbetreuungsmodellen einsetzen.
Ein wesentliches Anliegen von uns ist es, den Mutterschutz auch für Selbständige auszuweiten. Es ist uns wichtig, dass auch selbständig tätige Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell abgesichert sind. Wir werden uns für eine gesetzliche Regelung einsetzen, die den Mutterschutz für Selbständige sicherstellt, sei es durch eine verpflichtende oder freiwillige Absicherung, die analog zu den Regelungen für Angestellte gestaltet ist.
Beim Elterngeld streben wir eine gerechtere Gestaltung an, die auch den besonderen Bedürfnissen von Selbständigen gerecht wird. Wir setzen uns dafür ein, dass schwankende Einkommen, die in der Selbständigkeit häufig vorkommen, angemessen berücksichtigt werden. Unser Ziel ist es, eine flexiblere Berechnungsgrundlage für das Elterngeld zu schaffen, damit Selbständige fair und angemessen unterstützt werden.
Darüber hinaus wollen wir die Kinderbetreuungsmodelle verbessern, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. Wir setzen uns für den Ausbau von Betreuungsplätzen und eine höhere Flexibilität bei den Betreuungszeiten ein, um den Bedürfnissen von Eltern, die in unregelmäßigen oder atypischen Arbeitsmodellen arbeiten, besser gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere Selbständige, die oft keine festen Arbeitszeiten haben.
Zusammenfassend werden wir auf eine Gesetzesreform drängen, die Selbständige in Deutschland besser schützt und unterstützt. Unser Fokus liegt dabei auf sozialer Sicherheit, finanzieller Unterstützung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Novellierung der Absicherung des Mutterschutzes ist aus BÜNDNISGRÜNER Sicht überfällig. Wir unterstützen die Petition von HandwerksGrün zur Reform des Mutterschutzes und für Betriebshilfen. Denn nach geltender Lage können sich Unternehmerinnen nach der Geburt keine ausreichende Auszeit leisten, auch gesundheitlich bedingte Beschäftigungsverbote gelten aktuell nur für Arbeitnehmerinnen. Der Großteil der Selbstständigen ist bei Geburt und Elternzeit finanziell von der/dem Lebenspartner*in abhängig. Einen besonderen Stellenwert haben insbesondere für Selbstständige auch Betreuungszeiten und verlässlichen Betreuungsangeboten. Derzeit bedeutet diese Situation häufig die Entscheidung zwischen Selbstständigkeit und Kinderwunsch. Das kann in der heutigen Zeit einfach nicht sein und muss entschieden angegangen werden.
Aus unserer BÜNDNISGRÜNEN Sicht ist der Ausbau der Betriebsausfallversicherung mit staatlicher Bezuschussung eine Option, die zur Unterstützung zu prüfen wäre. Kreditlösungen sind nur dann hilfreich, wenn unterschiedliche finanzielle Kapazitäten der selbstständigen Eltern sozial ausgeglichen werden. Für die Weiterführung der Geschäfte ist die Betriebshilfe, vergleichbar mit der Landwirtschaft, als Lösungsansatz zu prüfen.
Es braucht in diesem Bereich einen Paradigmenwechsel. Denn es sollte selbstverständlich sein, dass der Schutz von werdenden Müttern auch für Selbstständige gilt. Aus diesem Grund hat Sachsen bereits im April 2024 einer Bundesratsinitiative zugestimmt, die sich dafür einsetzt, dass Selbständige während der Schwangerschaft und nach der Geburt die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Mögliche weitere Bundesratsinitiativen wird die SPD Sachsen auch künftig unterstützen.
Die SPD-geführte Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt die Verfahren zum Elterngeld für Selbstständige zu modernisieren und zu vereinfachen. Diesen Schritt begrüßen wir.
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Das BSW wird sich dafür einsetzen, dass der Freistaat die verschiedenen Initiativen zur Gleichstellung von selbständigen mit nichtselbständigen Schwangeren und Eltern, die die europarechtlichen Regelungen umsetzen und sowohl vom Petitionsausschuss 2023 als auch zuletzt vom Bundesrat im April d.J. angemahnt wurden, pro aktiv unterstützt und im Bundesrat als auch evtl. im Vermittlungsausschuss auf eine Gleichstellung drängt.
4. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um sicherzustellen, dass faire Vergütung und tarifgerechte Bezahlung in der Kulturförderung zur Standardpraxis werden, insbesondere wenn der Freistaat Sachsen direkt oder indirekt als Auftraggeber fungiert?
Die Frage der fairen Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern macht sich aus unserer Sicht nicht allein an der staatlichen Festlegung von Honoraruntergrenzen fest. Es gilt, den Wert von Kunst und Kultur gesamtgesellschaftlich zu diskutieren und zu definieren.
In der jetzigen Legislaturperiode haben wir den Kulturdialog unter breiter öffentlicher und fachlicher Beteiligung ins Leben gerufen und in diesem Zuge bereits Empfehlungen für faire und gesellschaftlich akzeptierte Honorargestaltungen vorgelegt. Wir wollen den Austausch fortsetzen und auch im Rahmen der Evaluierung der sächsischen Kulturförderung die Problematik diskutieren.
Die reine Festlegung von Honoraruntergrenzen, wie auf Bundesebene im Rahmen der Kulturförderung erfolgt, löst das Problem nicht und führt unserer Meinung nach dazu, dass die Vielfalt an Angeboten durch entsprechende Restriktionen im Zweifel verloren geht.
Es versteht sich aus unserer Sicht von selbst, dass der Freistaat Sachsen Künstler und andere Personen, die an staatlichen Einrichtungen oder im Rahmen staatlicher Kulturprojekte wirken, angemessen und leistungsgerecht bezahlen sollte. Soweit hier Mängel bestehen, wird sich die AfD aktiv für deren Beseitigung einsetzen. Aus unserer Sicht kann es jedoch nicht Aufgabe des Staates sein, regulierend in die Vergütung an nichtstaatlichen Einrichtungen einzugreifen. Eingriffe in die Tarifautonomie lehnen wir ab.
Wir als Partei Die Linke setzen uns dafür ein, dass faire Vergütung und tarifgerechte Bezahlung in der Kulturförderung zum Standard werden. Dazu planen wir mehrere konkrete Maßnahmen.
Zunächst wollen wir verbindliche Vergaberichtlinien einführen, die sicherstellen, dass Kulturprojekte, die vom Freistaat Sachsen finanziert oder gefördert werden, nur an Akteure vergeben werden, die faire Löhne zahlen. Diese Richtlinien sollen klar definierte Mindeststandards für die Bezahlung von Kunst- und Kulturschaffenden enthalten, die sich an Tarifverträgen orientieren oder, wo diese nicht existieren, angemessene Honorare auf Grundlage von Branchenstandards festlegen.
Des Weiteren möchten wir ein Kontroll- und Sanktionssystem etablieren, um die Einhaltung dieser Richtlinien zu überwachen. Wir planen, regelmäßige Überprüfungen und Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Mindeststandards sollen Sanktionen verhängt werden, die bis zum Entzug von Fördergeldern oder der Beendigung von Aufträgen reichen können.
Zusätzlich setzen wir uns für die Einführung eines öffentlich zugänglichen Transparenzregisters ein, in dem alle geförderten Projekte und die entsprechenden Vergütungen dokumentiert werden. Dies soll nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch eine Vorbildfunktion erfüllen und andere Akteure dazu ermutigen, faire Bezahlung in ihren eigenen Projekten sicherzustellen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der sozialen Absicherung für freischaffende Kunst- und Kulturschaffende. Wir streben an, den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen, wie Kranken- und Rentenversicherung, zu verbessern und diese gegebenenfalls auszubauen, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren.
Insgesamt möchten wir durch diese Maßnahmen eine nachhaltige Kulturförderung etablieren, die nicht nur kulturelle Vielfalt und Kreativität unterstützt, sondern auch die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessert. Unser Ziel ist es, dass faire Bezahlung und tarifgerechte Vergütung in der Kulturförderung zur Selbstverständlichkeit werden und der Freistaat Sachsen hierbei eine Vorreiterrolle übernimmt.
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die prekäre Einkommenssituation insbesondere von soloselbständigen Künstler*innen und Kulturschaffenden verbessern. Mit der Regierungskoalition haben wir deshalb dafür gesorgt, dass der „Kulturdialog“ mit dem Schwerpunkt faire Vergütung gestartet wird. Auf Grundlage der von den Kulturverbänden vorgelegten Honorarempfehlungen werden wir den Prozess weiter vorantreiben und den Einstieg in eine faire Kulturförderung des Freistaates Sachsen unverzüglich ab 2025 angehen. Es braucht verbindliche Fördervoraussetzungen für Honoraruntergrenzen in den Richtlinien der Landeskulturförderung sowie Vorgaben für Staatsverwaltung und Staatsbetriebe für die Auftragsvergabe. Inzwischen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Honoraruntergrenzen in der Bundeskulturförderung eingeführt. Zusammen mit Fördervoraussetzungen des Freistaates hat dies Signalwirkung auch für die kommunale Ebene und stärkt dort die Antragstellenden und die Fachbeirät*innen in den Kulturräumen.
Damit eine Umsetzung auf der kommunalen Ebene ermöglicht wird, braucht es eine Verständigung über praktikable Regelungen hinsichtlich Verbindlichkeit und Kontrolle im Förderverfahren und über die notwendige Erhöhung der Kulturraummittel durch den Freistaat und die kommunale Seite. Die Anhebung der Kulturraummittel ermöglicht auch eine tarifgerechte Bezahlung und qualifikationsadäquate Eingruppierung des Personals in Kultureinrichtungen verschiedener Sparten. Wir wollen den Einstieg in die faire Bezahlung mit einer Wirkungsanalyse für die verschiedenen Förderinstrumente begleiten und den landesweiten Dialogprozesses mit den Kulturschaffenden fortsetzen.
Wir haben den Anspruch, dass Kulturschaffende von ihrer Arbeit gut leben und eine angemessene Altersvorsorge treffen können. In den letzten Jahren haben wir aus diesem Grund z. B. bei den durch den Freistaat Sachsen institutionell geförderten Einrichtungen der Freien Kultur die Tarifsteigerungen
berücksichtigt.
Gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung für Kulturschaffende wollen wir in Zukunft auch durch die Einführung von Honorarrichtlinien und Mindeststandards in der Kulturförderung absichern. Unser Ziel ist es, dass der Freistaat und die Kommunen dort, wo sie selbst Auftraggeber für Kunst und Kultur sind, eine Vorbildwirkung einnehmen. Damit das vielfältige kulturelle Angebot nach Einführung von Honorarrichtlinien erhalten bleibt, setzen wir uns für eine verbesserte Kulturfinanzierung ein. Schieflagen wie den Gender Pay Gap und den Equal Show Gap im Bereich von Kunst und Kultur nehmen wir in einem nächsten Schritt besonders in den Blick.
Bis Redaktionsschluss sind die Antworten leider nicht eingegangen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die seit dem 1. Juli 2024 auf Bundesebene geltenden Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch den Bund gefördert wird, auch für Sachsen gesetzlich festgeschrieben werden.
Darüber hinaus wären Modelle zu prüfen, wie eine solche Regelung auch für kommunal geförderte Projekte umgesetzt werden kann.
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigen Sie, die Popularmusik in Sachsen sowohl als Wirtschaftsfaktor als auch in ihrem Beitrag zur kulturellen Vielfalt zu fördern?
Die Popularmusik verstehen wir als Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft im Freistaat Sachsen, die gleichermaßen von den Angeboten und Beratungsleistungen des Landesverbandes der Kultur- und Kreativwirtschaft e.V. profitieren sollte.
Eine herausgehobene Stellung sehen wir auch mit Blick auf die Bedarfe anderer Branchenvertreter nicht. Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen in der Koalition haben wir uns dazu verständigt, zusätzliche Mittel für den Bereich der Popularmusik zur Verfügung zu stellen.
Über eine mögliche Fortführung der Förderung werden wir in der kommenden Legislaturperiode beraten und nach Maßgabe der Haushaltsmittel prüfen.
Die Popularmusik wird hierzulade mit staatlichen Zuschüssen bedacht, welche im Rahmen des Sächsischen Staatshaushaltes vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um ein angemessenes Mittel zur Förderung dieses Sachbereichs.
Zunächst möchten wir die bestehenden Förderprogramme ausbauen und sie gezielt auf die Bedürfnisse der Popularmusikbranche abstimmen. Dies umfasst sowohl finanzielle Unterstützung für Künstlerinnen und Bands als auch für Veranstalterinnen, Studios und Musiklabels. Wir wollen sicherstellen, dass diese Programme nicht nur etablierten Akteuren zugutekommen, sondern auch Nachwuchskunstschaffenden und innovativen Projekten Zugang zu Fördermitteln bieten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Infrastruktur für die Popularmusik. Wir setzen uns für den Erhalt und die Schaffung von Proberäumen, Studios und Veranstaltungsorten ein, die essenziell für eine lebendige Musikszene sind. Hierbei wollen wir auch die Vernetzung und Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren fördern, um Synergien zu nutzen und die Branche insgesamt zu stärken.
Zudem beabsichtigen wir, die Rahmenbedingungen für Live-Musik zu verbessern. Dies umfasst unter anderem die Unterstützung von Festivals und Konzerten sowie den Abbau bürokratischer Hürden für Veranstalterinnen und Veranstalter. Wir möchten dabei auch sicherstellen, dass die kulturelle Vielfalt der Veranstaltungen gefördert wird, indem wir vielfältige musikalische Genres und innovative Formate unterstützen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Förderung ist die Sichtbarmachung und Anerkennung der Popularmusik als kulturelle und wirtschaftliche Größe. Wir planen, Plattformen und Netzwerke zu schaffen, die den Austausch zwischen Kunstschaffenden, Branchenakteuren und der Öffentlichkeit erleichtern. Zudem möchten wir die Popularmusik in den öffentlichen Diskurs einbringen und ihre Bedeutung für die kulturelle Identität Sachsens hervorheben.
Schließlich setzen wir uns für eine bessere Ausbildung und Weiterbildung in der Popularmusikbranche ein. Wir unterstützen die Einrichtung spezialisierter Studiengänge und Workshops, die sowohl künstlerische als auch wirtschaftliche Kompetenzen vermitteln. Unser Ziel ist es, die Professionalität in der Branche zu erhöhen und den Musikerinnen und Musikern langfristige Karriereperspektiven zu bieten.
Mit diesen Maßnahmen möchten wir sicherstellen, dass die Popularmusik in Sachsen nicht nur als kultureller Ausdruck, sondern auch als dynamischer Wirtschaftszweig gefördert wird. Wir sind überzeugt, dass eine starke und vielfältige Musikszene zur Attraktivität und Lebensqualität unseres Bundeslandes beiträgt.
Als ressortübergreifenden Schwerpunkt werden wir die Förderung der Popularmusik ausbauen und eine von Verbänden und Akteur*innen der sächsischen Popularmusik getragene zentrale Anlaufstelle einrichten. Für die Aufbauphase der Anlaufstelle ab 2022 haben wir mit der Koalition das Projekt POP Impuls an den Start gebracht und damit die strukturelle Stärkung der Popularmusik in Sachsen auch im Bereich der Kulturförderung verankert. Die neue Anlaufstelle soll die Aktivitäten des Projektes POP Impuls und des Programmes Branchenfokus POP und damit künstlerische und wirtschaftliche Aspekte zusammenführen und in einer festen Struktur fortentwickeln. Dazu gehören die Unterstützung der künstlerischen und unternehmerischen Professionalisierung und Nachwuchsförderung, die regionale, landesweite und internationale Vernetzung, die Vermittlung und Schaffung von Struktur- und Künstler*innenförderungsmöglichkeiten sowie die Auseinandersetzung mit den sich entwickelnden Bedarfen aufgrund der Transformation des Musikmarkts.
Um die vielen Bands und Musiker:innen in Sachsen unterstützen zu können und die sächsische Musiklandschaft weiter zu stärken, werden wir gemeinsam mit den Branchenakteuren geeignete und passgenaue Förderinstrumente entwickeln. Das Programm Branchenfokus POP und das Projekt POP IMPULS werden wir dazu unter dem Dach der Zentralen Anlaufstelle Popularmusik zusammenführen. Auch Beratungsangebote für die Clubszene sollen hier eine Heimat finden.
Bis Redaktionsschluss sind die Antworten leider nicht eingegangen.
Die Popularmusik in Sachsen ist ein Teil der Kulturlandschaft und es wäre sinnvoll, sie im Kontext des SMWK zu fördern. Die Förderung durch das SMWA, wie der jetzt stattgefundene, hoch verdienstvolle 2. Wettbewerb für Popularmusik, ist als Motivations-und Anschubmoment wichtig und hilfreich. Die Förderung durch das SMWA hebt ja dabei v.a. auf die wirtschaftliche Komponente ab. Daneben wäre zu prüfen, ob Popularmusik auf der inhaltlichen Ebene nicht in einem höheren Maße als Teil des sächsischen Kulturlebens begriffen und gefördert werden sollte.
Ein weiterer Aspekt ist, inwieweit die Musikschulen Unterricht in Fächern der Popkultur anbieten. Es gibt Kreismusikschulen, bei denen das gut funktioniert – zu klären wäre, ob es Möglichkeiten gibt, alle Musikschulen auf einen ähnlich hohen Stand zu bringen.
6. Viele Clubs und Livemusikspielstätten in Sachsen befinden sich nach wie vor in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Welche Maßnahmen planen Sie, um diese Orte der Kultur und Begegnung in Sachsen zu unterstützen?
Die sächsische Kulturförderung und insbesondere auch das Sächsische Kulturraumgesetz sind bewährte und langfristig angelegte Instrumente, um Kunst und
Kultur im Freistaat Sachsen zu sichern und fortzuentwickeln. In diesem Rahmen sind auch Clubs und Livemusikspielstätten aus unserer Sicht berücksichtigt.
Im Jahre 2025 gilt es, die sächsische Kulturförderung und insbesondere das Sächsische Kulturraumgesetz umfassend zu evaluieren und zukunftssicher zu gestalten. Im Rahmen dieser Evaluierung wird sicherlich auch der Bereich der Clubs und Livemusikstätten entsprechend betrachtet werden. Diesem Prozess wollen wir nicht vorgreifen.
In unserem Regierungsprogramm haben wir den konkreten Punkt einer Starthilfe für Klubs zur Stärkung der Clubkultur in Sachsen aufgenommen.
Wir setzen uns beispielsweise – mit Blick auf die gesamte Wirtschaft – für die Senkung von Lohnnebenkosten, für die Reduzierung von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie allgemein für den Abbau von Überregulierungen (zunehmend auch vonseiten der Europäischen Union) ein. Hiervon würden Veranstalter sowie Betreiber von Clubs und Livemusikspielstätten profitieren.
Wir als Partei Die Linke sind uns der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Clubs und Livemusikspielstätten in Sachsen bewusst und erkennen ihre wichtige Rolle als Orte der Kultur und Begegnung an. Erstens möchten wir ein spezifisches Förderprogramm für Clubs und Livemusikspielstätten auflegen, das finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen bereitstellt. Diese Mittel sollen helfen, laufende Kosten zu decken, notwendige Investitionen zu tätigen oder den Betrieb in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten. Ein besonderes Augenmerk wollen wir dabei auf kleinere und unabhängige Spielstätten legen, die oft besonders stark von finanziellen Engpässen betroffen sind.
Zweitens setzen wir uns für den Abbau bürokratischer Hürden ein, die den Betrieb von Clubs und Spielstätten erschweren. Dazu gehören beispielsweise Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren und Erleichterungen bei Auflagen im Bereich Lärmschutz und Sicherheitsvorgaben, ohne dabei die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen zu vernachlässigen. Wir streben eine pragmatische und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden an, um die Belange der Betreiberinnen zu berücksichtigen und eine lebendige Clubkultur zu fördern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung von Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb der Club- und Livemusikszene. Wir möchten Plattformen und Netzwerke unterstützen, die den Austausch zwischen den Betreiberinnen und Betreibern, Kunstschaffenden und der Öffentlichkeit stärken. Hierzu gehört auch die Förderung von Kooperationen mit anderen kulturellen Einrichtungen, um gemeinsame Projekte und Veranstaltungen zu ermöglichen.
Zusätzlich planen wir, die öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung für Clubs und Livemusikspielstätten zu stärken. Diese Orte sind nicht nur wirtschaftliche Faktoren, sondern auch kulturelle Hotspots und wichtige soziale Räume. Wir möchten ihre Bedeutung durch gezielte Kampagnen hervorheben und sicherstellen, dass sie in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen angemessen vertreten sind.
Schließlich setzen wir uns für eine langfristige Sicherung dieser kulturellen Orte ein. Dies könnte durch den Erwerb oder die langfristige Pachtung von Immobilien durch öffentliche Hand oder gemeinnützige Träger erfolgen, um die Clubs vor Verdrängung durch steigende Mieten zu schützen. Wir wollen damit einen Beitrag dazu leisten, dass diese wichtigen kulturellen und sozialen Räume dauerhaft erhalten bleiben.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir als Partei Die Linke die Clubs und Livemusikspielstätten in Sachsen als zentrale Orte der kulturellen Vielfalt und Begegnung unterstützen und ihre Zukunft sichern.
Clubs are Culture, das steht für uns fest. Sie müssen erhalten bleiben als Kulturorte mit künstlerischem Programm, als Präsentations- und Experimentieräume für Künstler*innen. Sie bieten Raum für ein tolerantes und demokratisches Miteinander und sind wichtige Faktoren für Standortattraktivität und Nachtökonomie. Deshalb wollen wir Clubs als kulturelle Orte anerkennen, ihre angemessene Berücksichtigung bei bau- und planungsrechtlichen Vorschriften unterstützen und Schallschutzmaßnahmen fördern. Die Unterstützung von Clubs und Livemusikspielstätten im Rahmen der Kulturförderung gilt es weiterzuentwickeln. Zum einen geht es um eine gezielte Entlastung bei Investitionen, zum anderen um eine Unterstützung des wirtschaftlichen Betriebs und der kulturellen Angebote, durch Instrumente der Basisförderung und Förderung z. B. von Nachwuchsprogrammen, Kuratierung oder Entwicklungskonzepten.
Die Clubkultur ist für uns wichtiger Bestandteil einer vielfältigen und attraktiven Kulturlandschaft. Deshalb setzt sich die SPD auch für eine Förderung der Clubkultur ein – beispielsweise durch die Anschubfinanzierung oder finanzielle Unterstützung von Netzwerken und Projekten in der musikalischen Kultur- und Kreativwirtschaft. Eine individuelle Förderung von einzelnen Clubs halten wir nur im Ausnahmefall für sinnvoll, wenn es beispielsweise um Investitionen geht.
Bis Redaktionsschluss sind die Antworten leider nicht eingegangen.
Zentrale Livespielstätten in Sachsen sind die Soziokulturellen Zentren. Diese werden außerhalb der Trägerschaften fast ausschließlich durch die Kulturräume gefördert. Hier werden sie, v.a. im ländlichen Bereich, von der Mehrheit der Mitglieder der Kulturkonvente fast immer argwöhnisch betrachtet, verdächtigt und mit der Einstellung der Förderung bedroht. Es muss ein Bewusstseinswechsel in den Gremien stattfinden, der die Soziokulturellen Zentren in ihrer Unabhängigkeit stärkt und sie als zentrale Orte des Kulturlebens wahrnimmt.
Wie bei allen durch die Kulturräume institutionell geförderten Einrichtungen muss sich der Freistaat in einem Bestandskonzept zu den Soziokulturellen Zentren bekennen und stabilisierende Mechanismen schaffen, die die Zentren unabhängig von den Mehrheiten in den Kulturkonventen schützen und arbeitsfähig erhalten.
Die Lage der kommerziellen Livespielstätten ist – gerade nach den Einbrüchen der Coronazeit – auf andere Weise schwierig. Hier wäre gemeinsam mit den Betroffenen zu prüfen, welche Stabilisierungsmöglichkeiten geschaffen werden könnten.
Das BSW wäre daran interessiert, mit dem Landesverband KKW in ein Gespräch über die zu schaffenden Bedingungen in diesem Bereich, wie sie im Bericht des Landesverbandes “FOKUS (CLUB)KULTUR & NACHTÖKONOMIE” skizziert worden sind, einzutreten, um gemeinsam zu eruieren, welche praktischen Maßnahme als erstes nötig und hilfreich wären.
7. Wie planen Sie, die Standortattraktivität für Neubürger:innen aus dem In- und Ausland zu steigern? Was verstehen Sie unter Willkommenskultur?
Als Sächsische Union unterscheiden wir zwischen Migrationsbewegungen aus humanitären Gründen und Erwerbsmigration, also einer gesteuerten Zuwanderung in
den Arbeitsmarkt. Wir wollen Menschen mit Bleiberecht hier integrieren. Niemand soll in Furcht und unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen. Als Christdemokraten sind wir der Nächstenliebe und der Mitmenschlichkeit verpflichtet. Nicht zuletzt mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung benötigen wir Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland.
Wir merken aber auch, dass wir an die Grenzen dessen, was wir leisten können, kommen – sei es bei der Unterbringung, in den Schulen, bei den Deutschkursen oder in anderen Bereichen. Deshalb müssen wir den Zuzug von Flüchtlingen deutlich senken.
Ein zentraler Punkt wird sein, einen neuen gesellschaftlichen Konsens in der Migrationsfrage zu erreichen. Dabei ist für uns zentral, dass Humanität und Ordnung die Leitlinien dafür bilden.
Menschen, die neu in Sachsen ankommen, wollen wir stärker dabei helfen, hier Fuß zu fassen und sich schneller an der Wertschöpfung beteiligen zu können. Dafür ist der Spracherwerb der wichtigste Schlüssel. Wir fördern Integrationsprogramme und legen den Fokus auf die Menschen, die eine Bleibeperspektive haben. Diesen Menschen mit einer Perspektive wollen wir eine zügige Vermittlung in dezentrales Wohnen und die Einbindung in ein geregeltes Arbeitsverhältnis ermöglichen. Dafür werden wir die Kommunen unterstützen und insbesondere die Angebote im ländlichen Raum stärken. Klar ist aber auch, dass alle Menschen, die in unserem Land leben wollen, sich an unsere Regeln halten und sich in unsere Gesellschaft einbringen. Wer bei uns lebt, muss wissen, dass Extremismus, Rassismus und Antisemitismus in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.
Ein attraktiver Standort bietet Rechtssicherheit, zügige Verfahren zügig, verlässliche und konsequente Entscheidungen konsequent und schafft so Planbarkeit. Darauf sollen sich alle Menschen in unserem Land verlassen können.
Die Erfahrung zeigt, dass Deutschland und Sachsen von Einwanderern bereits als attraktive Ziele wahrgenommen werden. Es steht neueingebürgerten Personen selbstverständlich frei, jegliche (Kultur-)Angebote zu nutzen, die auch anderen Bürgern offenstehen. Willkommenskultur sollte keine Einbahnstraße sein, sondern setzt auch die Bereitschaft der Zugewanderten voraus, sich in unser Land zu integrieren.
Unser Ziel ist es, Sachsen zum offenen und einladenden Ort zu machen, der Menschen aus verschiedenen Hintergründen eine attraktive Perspektive bietet. Zunächst wollen wir die Infrastruktur und die Lebensqualität in den Städten und Regionen verbessern. Dazu gehört der Ausbau von bezahlbarem Wohnraum, die Förderung von Infrastrukturprojekten sowie die Verbesserung von Bildungs- und Gesundheitsangeboten. Wir setzen uns auch für eine umfassende und umweltfreundliche Verkehrsanbindung ein, um die Erreichbarkeit und die Lebensqualität für alle Bewohner zu verbessern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Stärkung der Arbeitsmarktintegration. Wir möchten Programme und Initiativen fördern, die es erleichtern, in den Arbeitsmarkt einzutreten, Qualifikationen anzuerkennen und sich beruflich zu entwickeln. Dazu gehört auch die Unterstützung von Unternehmen, die sich für Diversität und Inklusion einsetzen, sowie die Schaffung von Netzwerken und Beratungsangeboten für berufliche und unternehmerische Neugründungen.
Ein zentrales Element unserer Strategie ist die Förderung einer aktiven und herzlichen Willkommenskultur. Unter Willkommenskultur verstehen wir eine offene und wertschätzende Haltung, die Zugewanderten das Gefühl gibt, willkommen zu sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Integrationsangebote wie Sprachkurse, Orientierungshilfen und soziale Kontakte leicht zugänglich sind und aktiv gefördert werden. Dies umfasst auch die Schaffung von Anlaufstellen, die den Einstieg in die Gemeinschaft erleichtern.
Darüber hinaus möchten wir durch gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit die Wahrnehmung Sachsens als offenen und vielfältigen Standort stärken. Wir planen Kampagnen, die die kulturelle und soziale Vielfalt des Bundeslandes hervorheben und die positiven Aspekte der Integration in den Vordergrund stellen. Auch die Förderung von interkulturellen Veranstaltungen und Projekten gehört zu unseren Maßnahmen, um das gegenseitige Verständnis und den Austausch zu fördern.
Letztlich sehen wir die Steigerung der Standortattraktivität nicht nur als eine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch als einen sozialen und kulturellen Auftrag. Willkommenskultur bedeutet für uns aber auch, dass es Menschen ermöglicht werden muss, weiterhin ihre Religion ausüben zu können.
Um insbesondere auch neu angekommenen Unternehmer*innen mit geringem finanziellen Kapital gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Förderangeboten zu gewähren und Selbstständigkeit zu ermöglichen, wollen wir die Hürden für unsere Förderangebote senken. Voraussetzung für eine Unternehmensgründung darf nicht die Finanzstärke einer Familie sein. Das bedeutet in Folge beispielsweise, bei Angeboten der Gründungsförderung Nebenerwerbsgründungen zu berücksichtigen, realistische Tagessätze bei der Gründungsberatung anzusetzen und den Eigenmittelanteil bei Investitionen für Bürgschaften des Freistaats abzusenken. Zudem wollen wir vermehrt internationale Gründungsinteressierte ansprechen, ihren Dienstort in Sachsen aufzubauen. Das erfordert eine gezielte internationale Ansprache sowie Überarbeitung von Förderangeboten. So soll u.a. nicht der Wohnort für die Förderung ausschlaggebend sein, sondern der künftige Standort des Unternehmens. Öffentliche Angebote der Wirtschaftsförderung Sachsen und entsprechende finanzielle Unterstützungsangebote zur Anbahnung internationaler Kontakte und von Auslandsgeschäften müssen so ausgestattet sein, dass auch Soloselbstständigen eine Teilnahme ermöglicht wird.
Eine echte Willkommenskultur ist neben den finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine unabdingbare Voraussetzung für die Attraktivität des Standortes Sachsen für Neubürger*innen. Damit zugewanderte Fachkräfte und Unternehmer*innen gerne in Sachsen ankommen und bleiben, braucht es in allen Bereichen der Gesellschaft, von der Kinderbetreuung bis zu den Behörden, mehr interkulturelle Kompetenz, gleichberechtigte Teilhabe sowie Widerspruch und Solidarisierung gegen Vorurteile und Rassismus.
Wenn Arbeits- und Fachkräfte nach Sachsen kommen, müssen sie sich hier auch willkommen und heimisch fühlen, ob im Kreis der Kolleginnen und Kollegen, in der Familie, beim Sport oder in unseren sächsischen Vereinen. Denn es kommt stets der ganze Mensch mit seinen Vorstellungen und Interessen, aber auch mit Fähigkeiten, die weit über das Berufliche hinausgehen. Wir wollen die Integration weiter stärken, Anerkennungsverfahren beschleunigen und die Menschen in Sachsen sowie die Unternehmen für eine aktive Willkommenskultur gewinnen.
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Dies sind zwei verschiedene Themen. Standortattraktivität für aus dem Inland neu Zuziehende resp. Rückkehrer hängt grundsätzlich mit dem Kulturangebot in den Wohnorten zusammen. Hier ist intensiv der ländliche Raum zu betrachten, wo es nicht nur um das inhaltliche Angebot, sondern auch um die räumliche Erreichbarkeit geht. Gerade für Kinder und Jugendliche ist dies ein entscheidendes Kriterium und neu zuziehende Eltern werden auch darauf ein besonderes Augenmerk legen.
Willkommenskultur für neu zu uns Kommende aus dem Ausland muss sich mit der Frage beschäftigen, wie die von ihnen mitgebrachte Kultur Möglichkeiten zur Entfaltung in ihrem eigenen Raum findet, aber auch, wie diese neuen Elemente zu einer Bereicherung des vorhandenen sächsischen Kulturlebens werden können.
8. Wie planen Sie die Innovations- und Transformationsbereitschaft der sächsischen Bevölkerung zu steigern? Welche Narrative sind Ihnen dabei wichtig und welche Qualitäten der KKW sehen Sie hierbei als entscheidend an?
Wir unterstützen unsere mittelständischen Unternehmen weiterhin bei der digitalen Transformation, insbesondere bei der Entwicklung neuer digitaler Produkte und Geschäftsideen sowie bei Investitionen in produktivitätssteigernde Technologien.
Gerade die Fähigkeit zur Innovation, zum Verbinden von Bestehendem und Neuem sind Stärken von Kulturschaffenden und Kreativen, die es braucht, um Wandel zu begleiten, Neues zu wagen und auch den Wechsel vom Einen zum Anderen zu vollziehen
Die Weiterbildung und der Aufbau von digitalen Kompetenzen, die bereits durch geförderte Vereine im „Kleinen“ durch Kurse für alle Bevölkerungsgruppen vollzogen wird, sind wichtig um in der „Breite“ digitale Kompetenzen aufzubauen.
Wir lehnen das Ansinnen, die Bereitschaft der Bevölkerung politisch in die eine oder andere Richtung zu lenken, strikt ab. Da in der Fragestellung nicht präzisiert wird, um welche Innovationen bzw. Transformationen es geht, ließe sich hier auch keine eindeutige Aussage treffen.
Unser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass technologische und soziale Innovationen nicht nur wirtschaftliche Chancen eröffnen, sondern auch den sozialen Zusammenhalt stärken können. Ein zentraler Bestandteil unserer Strategie ist die Förderung von Bildung und Weiterbildung. Wir setzen uns für eine umfassende und zukunftsorientierte Bildungspolitik ein, die allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu modernen Bildungsangeboten und Qualifizierungsmöglichkeiten ermöglicht. Dies umfasst sowohl die Integration von digitalen Kompetenzen in die schulische und berufliche Ausbildung als auch die Förderung lebenslangen Lernens. Wir glauben, dass eine gut ausgebildete und informierte Bevölkerung besser auf die Herausforderungen des Wandels reagieren und neue Technologien erfolgreich nutzen kann.
Ein weiteres wichtiges Element unserer Strategie ist die Unterstützung von Innovationen in der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW). Wir sehen die KKW als einen entscheidenden Motor für Innovationen, da sie durch ihre Kreativität und Flexibilität neue Ideen entwickeln und umsetzen kann. Wir planen, die KKW durch gezielte Förderprogramme zu stärken und deren Potential für soziale und wirtschaftliche Transformation zu nutzen. Dazu gehört die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, die Unterstützung von Start-ups und kreativen Projekten sowie der Ausbau von Netzwerken und Kooperationsmöglichkeiten.
Wir legen großen Wert auf Narrative, die die positiven Aspekte von Innovation und Transformation hervorheben. Uns ist wichtig, eine Geschichte des Fortschritts und der Gemeinschaft zu erzählen, die zeigt, wie Innovationen das tägliche Leben verbessern und zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen können. Wir möchten Sachsen als dynamischen und weltoffenen Ort gestalten, der Veränderungen als Chance begreift und aktiv gestaltet.
Die Qualitäten der Kultur- und Kreativwirtschaft, die wir hierbei als entscheidend ansehen, sind ihre Fähigkeit zur Vernetzung, ihre Flexibilität und ihre Innovationskraft. Die KKW zeichnet sich durch eine hohe Adaptionsfähigkeit und kreative Problemlösungsansätze aus, die gerade in Zeiten des Wandels von unschätzbarem Wert sind. Wir setzen uns dafür ein, diese Qualitäten gezielt zu fördern und die KKW als Schlüsselakteur für die Innovations- und Transformationsprozesse in Sachsen zu positionieren.
Insgesamt verstehen wir die Steigerung der Innovations- und Transformationsbereitschaft als einen ganzheitlichen Ansatz, der Bildung, wirtschaftliche Förderung und positive Narrative verknüpft. Wir möchten sicherstellen, dass die sächsische Bevölkerung nicht nur die Chancen des Wandels erkennt, sondern auch aktiv an der Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft mitwirkt.
Für viele Herausforderungen der gesellschaftlichen Transformationen bietet die Kultur- und Kreativwirtschaft Kompetenzen und Lösungen. Diese können in verschiedenen Branchen oder gesellschaftlichen Handlungsfeldern nutzbar gemacht werden: von der beteiligungsbasierten Entwicklung von Leistungen und Produkten, über zukunftsgerechte Arbeits- und Geschäftsmodelle, bis hin zur Implementierung sozialer, inklusiver oder klimaneutraler Ansätze. Wir wollen die Aktivitäten im Bereich Crossinnovation ausbauen und den Transfer von Erfolgsgeschichten der Kultur- und Kreativwirtschaft in die Gesellschaft fördern. Die Impulse helfen nicht nur bei der Entwicklung politischer Konzepte und Förderstrategien, sondern auch bei der Erfahrung von Selbstwirksamkeit in der Bevölkerung. Wichtig ist für uns dabei, den Innovationsbegriff über technologische Neuerungen hinaus, um gesellschaftliche und soziale Aspekte zu erweitern und einen kreativen, offenen und gestaltenden Umgang mit gesellschaftlichem Wandel zu betonen.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist aus unserer Sicht eine wertvolle Impulsgeberin für Innovation und branchenübergreifende Kooperationen. Sie bringt neue Ideen und Geschäftsmodelle hervor, die traditionelle Wirtschaftsbereiche für Veränderungen aufschließen können. Daher wollen wir erfolgreiche und zukunftsgewandte Initiativen wie die Innovationsplattform „futureSAX“ oder „Cross Innovation Made in Saxony“ fortführen. Den Aufbau von Coworking-Spaces und Maker-Hubs, wie sie z. B. gerade in der Kulturregion Chemnitz entstehen, werden wir als Orte für Kooperation und Cross-Innovation auch in Zukunft unterstützen.
Die Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft sehen wir als wichtige Partner, wenn es darum geht Veränderungsprozesse zu begleiten und zu unterstützen, so z. B. in den sächsischen Strukturwandelregionen. Denn die Branchenakteure bringen vielfältige Fähigkeiten und unkonventionelle Denkansätze mit, durch die sich der Wandel aktiv und positiv gestalten lässt. Gleichzeitig schafft die Branche Arbeitsplätze im Kreativsektor und steigert die Attraktivität der Regionen für Fachkräfte und Touristen. Sie kann zudem identitätsstiftende Impulse setzen und das gesellschaftliche Bewusstsein für wichtige Themen wie Nachhaltigkeit stärken.
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Die Innovationsbereitschaft der sächsischen Bevölkerung ist grundsätzlich und schon immer hoch. Das Kriterium für ihre Entfaltung sind vernünftige Ziele und eine Kommunikation dieser Ziele, die die Betroffenen in die Entscheidungsprozesse substantiell einbezieht – ein Entscheidungsmodus, der nicht nur darin besteht, dass jeder mal seine Meinung sagen kann, sondern der die Interessen der Betroffenen zum Teil der Entscheidung macht. Der Grundsatz der progressiven Bewegungen der letzten Jahrzehnte an dieser Stelle hieß immer: “Die Betroffenen sind die Kompetenten”. Daran wollen wir uns orientieren.
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