Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Mittelstandsrichtlinie beschlossen. Mit der Weiterentwicklung der Richtlinie möchte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die Förderung von Unternehmen vereinfachen, Innovation stärker fördern und es dem Mittelstand erleichtern, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen. Auch Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft profitieren von der Entwicklung.

Weiterentwicklung der sächsischen Mittelstandsförderung

Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie ExistenzgründerInnen noch besser bei der Bewältigung neuer Herausforderungen zu helfen. Der Fokus liegt dabei auf Innovationsverhalten und digitalem Wandel.

Neuen Akzente der sächsischen Mittelstandsrichtlinie:

  • Die Betriebsberatung wird neu geordnet. Die Digitalisierung von Geschäftsmodellensowie Personalentwicklungund Fachkräftesicherungsind nunmehr explizit benannte Beratungsgegenstände.

 

  • Angebote für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutzsind unter diesem genannten Bereich erweitert. Die Förderquote der bewährten E-Business-Förderungwird von 40 auf 50 Prozenterhöht. Darüber hinaus soll die Förderung dazu beitragen, den Schutz von Informationen und IT-Systemen zu verbessern und den Informationsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen konzeptionell voranzutreiben. Die neue Förderkomponente heißt Informationsschutz.

 

  • Der Innovationsbegriff unter Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen wird um nichttechnische Innovationen erweitert, um etwa die Kultur- und Kreativwirtschaft stärker einzubeziehen. Um digitale Produkteund Dienste junger Unternehmen stärker zu unterstützen, wurde für Start-ups die Förderquote von 50 auf 75 Prozent erhöht.

 

  • Die Richtlinie ist adressatenfreundlicher gestaltet und wird durch die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, z. B. durch den Wegfall von Vergabevorschriften, Zweckbindungsfristen und Zwischenverwendungsnachweisen, für die Unternehmen unbürokratischer. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)plant bei den Programmen Messebeteiligung und E-Business in einem Pilotvorhaben ab Juni 2018 schrittweise eine elektronische Antragstellungeinzuführen.

 

  • Dem Aspekt „Gute Arbeit“ wird bei den Programmen Markteinführung, E-Business und Informationsschutz Rechnung getragen. Tarifgebundene Unternehmen können hier eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquote

Die Richtlinie wird am Tag nach der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft treten. Bewilligungsbehörde ist die SAB.
Weitere Informationen zur Förderung.

Hintergrund:

Die Mittelstandsrichtlinie umfasst Beratungsangebote für GründerInnen und KMU, Messebeteiligungen, die Einführung von E-Business-Projekten und die Markteinführung von Innovationen. Auch die Unterstützung organisationseigener BeraterInnen bei Kammern und Verbänden sowie die Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten sind Gegenstand der Richtlinie. Hierfür stehen insgesamt ca. 20 Millionen Euro pro Jahr für zur Verfügung.

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