Mit Blick auf die nächsten Monate ist mit weitergehenden, z.T. erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf viele Selbständige und Unternehmen in Sachsen zu rechnen. Wir appellieren deshalb mit einem offenen Brief an die sächsische Staatsregierung und den sächsischen Landtag, dass der Doppelhaushalt 2021/2022 ein klares Bekenntnis zum Wirtschafts- und Innovationsstandort Sachsen reflektiert.

 

HINTERGRUND

Viele Unternehmen sind aufgrund von Auftragsrückgängen, Lieferproblemen oder shutdown-bedingten Schließungen seit Beginn der Corona-Krise starken Einschränkungen unterworfen. Insbesondere trifft es hier die oftmals kleinteilig strukturierte Wirtschaft in Sachsen. So sind gerade die Selbständigen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Gastronomie, Tourismus und Teilen des Handwerks betroffen. Einschränkungen und wirtschaftliche Verluste müssen im besonderen Maße auch die Selbständigen und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft erleben. Die Musikwirtschaft sowie die darstellenden Künste zählen dabei durch den anhaltenden Verlust des Livegeschäfts zu den bis jetzt am stärksten betroffenen Teilmärkten. Aber auch andere umsatzstarke und arbeitsmarktrelevante Teilbranchen, wie der Werbemarkt, Design oder der Pressemarkt werden durch die anhaltende Krise auf absehbare Zeit keinen Wiederaufschwung erleben. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sich die wirtschaftliche Krise der KMU in Sachsen in den kommenden Monaten und ggf. Jahren noch verschärft. Neben wichtigen Soforthilfeprogrammen ist es daher notwendig, Unterstützungsprogramme und Förderinstrumente für einen wirtschaftlichen Neustart im Haushaltsansatz der Staatsregierung zu berücksichtigen.

 

DIE KRISE TRIFFT DIE WIRTSCHAFT LANGFRISTIG

UNMITTELBARE FOLGEN

  • Die unmittelbaren Folgen der Corona-Krise sind seit März spürbar. Sie umfassen Einkommens- und Umsatzverluste im besonderen Maße in den Bereichen Gastronomie, Tourismus, Musikwirtschaft und darstellende Künste aufgrund der notwendigen Schließungen bzw. hygienebedingten Kapazitätsanpassungen.
  • Ebenfalls werden bei vielen Unternehmen wichtige Investitionen – darunter in Marketing, Digitalisierung und Designvorhaben – aktuell zurückgestellt. Damit kommen Wertschöpfungsketten zum erliegen, Marketingaktivitäten sowie Kundenakquise im In- und Ausland findet nicht statt

MITTELBARE FOLGEN

  • Die geringere Produktivität und Auslastung führt mittelfristig zu Umsatzeinbußen und fehlenden Rücklagen. Dringend benötigte Investitionen in den Wiederaufbau und das eigene Marketing können nicht getätigt werden.
  • Ausbleibende Aufträge führen nicht nur zum Wegbrechen vorhandener Wertschöpfungsketten, sondern zu einer lang anhaltenden Wirtschaftskrise.
  • Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind selbstverstärkend und werden begleitet durch Effekte, wie Arbeitslosigkeit, den Rückgang der Kaufkraft und einer Verschlechterung des Konsumklimas.

LANGFRISTIGE FOLGEN

  • Die aktuelle Krise wird sich ohne ein entschlossenes Handeln der Staatsregierung und einem klaren Bekenntnis zum Innovations- und Kreativstandort in eine dauerhafte Krise für den Wirtschaftsstandort Sachsen entwickeln.
  • Fehlende Unterstützung für einen Neustart nach der unmittelbaren Krise führt aus heutiger Sicht langfristig zu Unternehmensschließungen, Arbeitsplatzverlusten und dem Rückgang von Steuereinnahmen in ungeahntem Ausmaß.
  • Die Folgen jenseits der beschriebenen Auswirkungen für die Unternehmen selbst sind fehlende Mittel in öffentlichen Kassen und damit einhergehend eine Krise, die nahezu alle Bereiche der Gesellschaft trifft.

 

WAS JETZT PASSIEREN MUSS

Die Staatsregierung muss dafür Sorge tragen, dass die Instrumente der Wirtschaftsförderung des Freistaats auch weiterhin zur Verfügung stehen und gegebenenfalls auf die geänderten Bedürfnisse der KMU durch die Krise angepasst werden können.

Insbesondere für KMU müssen geeignete Unterstützungen in den kommenden Jahren vorgehalten werden, um einem dauerhaften wirtschaftlichen Abschwung und den damit verbundenen Folgen entgegen zu wirken und notwendige Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen. 

Der Freistaat Sachsen sollte sich darüber hinaus beim Bund dafür einsetzen, dass 

  • bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe III ein Unternehmerlohn fest verankert wird
  • der Kreis der Antragsberechtigten für die außerordentliche Wirtschaftshilfe auch jene umfasst, die durch die Schließung von Einrichtungen bzw. Betrieben sämtliche Einnahmemöglichkeiten verlieren
  • das geplante Optionsmodell für Solo-Selbständige bei der Berechnungsgrundlage für die außerordentliche Wirtschaftshilfe auch auf Unternehmen mit Beschäftigten ausgeweitet wird, da analog zu Solo-Selbständigen auch Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft hochgradig schwankende Einkommen haben und bereits erbrachte Leistungen anders als im Tourismus und der Gastronomie z.T. mit erheblichem zeitlichen Abstand vergütet werden.

Der Freistaat Sachsen verfügt aktuell über eine Vielzahl geeigneter Instrumente zur Wirtschaftsförderung. Diese werden auch in der bisherigen Höhe dringend benötigt, um einen Neustart für viele Unternehmen zu ermöglichen. Mit nötigen Anpassungen der Programme und Wirtschaftsförderungsinitiativen, um eine niedrigschwellige und nachhaltige Nutzbarkeit für die sächsischen KMU zu erreichen, kann ein gemeinsamer Neustart gelingen. Nur so kann die Krise dauerhaft überwunden werden.

 

Dresden, 04.11.2020

Vorstand des Landesverbandes der Kultur und Kreativwirtschaft Sachsen e.V.

 

Zum Download: Offener Brief – INSTRUMENTE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG SICHERN – NEUSTART ERMÖGLICHEN!

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