Genau heute vor einem Jahr einigte sich die sächsische Regierungskoalition auf einen Koalitionsvertrag. Er ist die Grundlage für das Regierungshandeln in Sachsen bis 2019. Wir haben uns den Vertrag genau angesehen: was ist für die Kultur- und Kreativwirtschaft drin?

Die Koalitionspartner sehen in der Kreativwirtschaft „eine Branche mit hoher Innovationskraft, geprägt von Vielfalt und guten Beschäftigungs- und Entwicklungspotenzialen“. Für uns zentral: der Koalitionsvertrag kündigt die „Anschubfinanzierung eines selbstorganisierten Kompetenzzentrums als Schnittstelle und Ansprechpartner zwischen administrativer Ebene und Kultur- und Kreativbranche“ an. Ergänzend soll auch der erste Kulturwirtschaftsbericht aus dem Jahr 2008 fortgeschrieben werden. Eine solide Datengrundlage in Form eines umfassenden Kulturwirtschaftsberichts sowie ein laufendes Monitoring zur Entwicklung der Branche in Sachen ist aus unserer Sicht unerlässlich.

Weiterhin soll die Innovationsprämie für die Kultur- und Kreativwirtschaft geöffnet werden. Die Prämie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Anbietern.

Den sächsischen Kunsthochschulen schreibt die Koalition eine Mitwirkung an der Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft zu. Das Lehrangebot soll dafür die Bedingungen und Erfahrungen der Kultur- und Kreativwirtschaft aufgreifen.

Auch der Breitbandausbau soll forciert werden. Wir begrüßen dieses Vorhaben, da eine gute flächendeckende Breitbandversorung ein wichtiger Standortfaktor für Kultur- und Kreativschaffende im ländlichen Raum ist.

Die Koalition einigte sich außerdem auf den Aufbau eines Softwareforschungsinstituts, das Sicherheitskonzepte für das künftige „Internet der Dinge“ und die „Industrie 4.0“ entwickeln soll.

Ähnliche Beiträge